Zu §§ 4 Abs. 1, 22 Abs. 1, 66 Abs. 1 HOAI (1996)

Zu §§ 4 Abs. 1, 22 Abs. 1, 66 Abs. 1 HOAI (1996)Mindestsatzunterschreitung und Auftrag für mehrere Gebäude bei Tragwerksplanung

BGH, Urt. v. 09.02.2012 - VII ZR 31/11 IBR 2012, 206, 207; BauR 2012, 829

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

wann eine Mindestsatzunterschreitung vorliegt und wann der Auftrag eines Tragwerksplaners mehrere Gebäude umfasst.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

"1. Eine Mindestsatzunterschreitung liegt vor, wenn das für die vertraglichen Leistungen insgesamt vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ermittelten Honorars liegt. Eine isolierte Prüfung, ob einzelne in der Honorarordnung vorgesehene Abrechnungseinheiten unterhalb der Mindestsätze honoriert werden, ist nicht zulässig.

2. Ein Auftrag umfasst jedenfalls dann mehrere Gebäude im Sinne der § 22 Abs. 1, § 66 Abs. 1 HOAI a.F., wenn die Gebäude konstruktiv voneinander getrennt sind und nicht in einem funktionellen Zusammenhang stehen."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: