OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 15.03.2011 (7 A 753/10)
Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren [...]