VGH Bayern - Urteil vom 07.08.2017 (2 N 14.1850)
I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. [...]