OLG Zweibrücken - Beschluss vom 03.01.2005 (4 W 142/04)
Das Rechtsmittel ist - worauf der Senat mit seiner Verfügung vom 12. Oktober 2004 hingewiesen hat - unzulässig, weil der Antragsgegnerin zu 2) die erforderliche Verfahrensführungsbefugnis fehlt. Über das Vermögen der [...]