LG Wiesbaden - Beschluss vom 28.10.1994 (1 T 57/94)
Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten ist unbegründet. Nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des vorgetragenen Sach- und Streitstandes sind den [...]