OLG München - Urteil vom 27.03.1997 (24 U 781/97)
I. Die Berufung der Beklagten ist begründet. Der Kläger, der nach dem Verkehrsunfall vom 3.5.1990 von den Beklagten Schadensersatz verlangt, hat keinen Anspruch darauf, daß ihm ein durch Arbeitsplatzverlust [...]