Autor: Bugajski |
In der Ursprungsfassung des
in der landwirtschaftlichen Produktion unmittelbar ständig beschäftigt waren; |
eine Berufsausbildung für die Ausübung der landwirtschaftlichen Produktion hatten; |
minderjährig oder in der Berufsausbildung waren oder die Schule besuchten; |
dauernd arbeitsunfähig waren. |
Einige von diesen besonderen Regelungen der gesetzlichen Erbfolge in Bezug auf den Landwirtschaftsbetrieb (d.h. Art.
Wichtiger HinweisBesondere Regelungen der gesetzlichen Erbfolge in Bezug auf den Landwirtschaftsbetrieb gelten aber immer noch in diesen Fällen, in denen der Erbfall vor dem 14.02.2001 eingetreten ist. |
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