9/3.10.1 Einführung

Autor: Bugajski

9/3.10.1.1 Rechtsquellen

Die Republik Polen ist kein Bundesstaat, sondern ein Zentralstaat. Deswegen gelten die Rechtsquellen im ganzen Staatsgebiet einheitlich. Die folgenden Ausführungen geben den Rechtsstand Mai 2019 wieder.

Das polnische materielle Erbrecht ist seit 01.01.1965 im polnischen Zivilgesetzbuch vom 23.04.1964 (ZGB) geregelt. Darüber hinaus richten sich die prozessualen Fragen des Erbrechts nach dem Zivilverfahrensgesetzbuch vom 17.11.1964 (ZVGB). Ausgewählte Bestimmungen bezüglich des Erbrechts sind unter anderem in folgenden Rechtsakten zu finden:

Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch vom 25.02.1964 (FVGB);

Gesetz vom 24.03.1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer (IEAG);

Gesetz vom 11.04.2003 über die Gestaltung der Landwirtschaft (LGG);

Gesetz vom 14.02.1991 - Notarrecht (NotG);

Gesetz vom 29.08.1997 - Bankrecht (BankG);

Gesetz vom 28.07.1983 über Erbschafts- und Schenkungsteuer (ErbStG).

Gesetz vom 05.07.2018 über die Nachfolgeverwaltung des Unternehmens der natürlichen Person (UntVerG).

Polnisches Erbrecht zeichnete sich relativ lange Zeit durch eine bestimmte Stabilität aus. Die wichtigsten Novellierungen des Erbrechts wurden in den Jahren 2009, 2011 und 2015 vorgenommen (näher dazu siehe Mączyński, FamRZ 2010, 1501 ff.; Mączyński/Bugajski, iFamZ 2013, 196 ff.).

9/3.10.1.2 Deutsche Übersetzungen von polnischen Gesetzestexten