Autor: Bugajski |
Im Regelfall ist ein Vertrag über den Nachlass einer noch lebenden Person nichtig (Art.
Mit Art.
In der Regel erstreckt sich der Verzicht auf die Erbfolge auf die Abkömmlinge des Verzichtenden. Eine abweichende Vereinbarung ist jedoch zulässig. Infolge des Erbverzichts werden der Verzichtende und seine Abkömmlinge - auf die sich der Verzicht erstreckt - von der Erbfolge ausgeschlossen, als ob sie den Erbfall nicht erlebt hätten (Art.
Das
Von dem Erbverzicht ist die Veräußerung der Erbschaft ausdrücklich zu unterscheiden. Ein Erbe, der die Erbschaft schon angenommen hat, ist befugt, diese ganz oder teilweise zu veräußern. Diese Regelung findet auch Anwendung auf die Veräußerung eines Erbteils (Art.
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