Autor: Bugajski |
Es gibt kein
Der Erbschaftsteuer unterliegen nicht (Art.
der Erwerb des Eigentums an in Polen befindlichen beweglichen Sachen oder an in Polen ausgeübten Vermögensrechten, sofern am Tag des Erbschaftserwerbs weder der Erwerber noch der Erblasser polnische Staatsangehörige waren und gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz in Polen hatten, |
der Erwerb durch Erbschaft oder Vindikationslegat von Urheberrechten, verwandten Rechten, Rechten an Erfindungsentwürfen, Warenzeichen und Geschmacksmustern sowie Forderungen, die sich aus dem Erwerb dieser Rechte ergeben, |
der Erwerb durch Erbschaft von Mitteln aus dem Arbeitnehmer-Pensionsprogramm, |
der Erwerb durch Erbschaft von Mitteln aus dem Arbeitnehmer-Kapitalprogramm, |
der Erwerb durch Erbschaft von Mitteln, die auf dem Konto eines verstorbenen Mitglieds eines offenen Pensionsfonds vorhanden waren, |
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