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Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
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Praxisleitfaden
Der Urkundsbeweis
21.1 Einführung
21.1 Einführung
21.1.1 Grundlagen
21.1.2 Regelungszusammenhang
21.1.3 Begriff und Gegenstand des Urkundsbeweises
21.1.4 Das Selbstleseverfahren, § 249 Abs. 2 StPO
21.1.5 Einführung des Urkundeninhalts durch zusammenfassenden Bericht des Vorsitzenden
21.1.6 Das Verlesungsprogramm
21.1.7 Beantragung des Urkundsbeweises
21.1.8 Zulässigkeit einer Verlesung - Überblick
21.1.9 Der Unmittelbarkeitsgrundsatz des § 250 StPO
21.1.10 Die "ergänzende Verlesung"
21.1.11 Verlesungsmöglichkeiten nach § 256 StPO - Erklärungen von Behörden und Sachverständigen
21.1.12 Beweisaufnahme über ein Geständnis, § 254 Abs. 1 StPO
21.1.13 Urkundsbeweis bei Widersprüchen, § 253 Abs. 2 und § 254 Abs. 2 StPO
21.1.14 Urkundsbeweis zur Gedächtnisunterstützung, § 253 Abs. 1 StPO
21.1.15 Vorhalt und andere Optionen außerhalb des Urkundsbeweises
21.1.16 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (§ 252 StPO) - Gegenausnahme zu § 251 StPO
21.1.17 Urkundsbeweis durch Verlesung von Protokollen (§ 251 Abs. 1 und 2 StPO) - die Ausnahmen zu § 250 StPO
21.1.18 Sonderfall: Verlesung von Urkunden in der Berufungshauptverhandlung, § 325 StPO
21.1.1 Grundlagen
21.1.2 Regelungszusammenhang
21.1.3 Begriff und Gegenstand des Urkundsbeweises
21.1.4 Das Selbstleseverfahren, § 249 Abs. 2 StPO
21.1.5 Einführung des Urkundeninhalts durch zusammenfassenden Bericht des Vorsitzenden
21.1.6 Das Verlesungsprogramm
21.1.7 Beantragung des Urkundsbeweises
21.1.8 Zulässigkeit einer Verlesung - Überblick
21.1.9 Der Unmittelbarkeitsgrundsatz des § 250 StPO
21.1.10 Die "ergänzende Verlesung"
21.1.11 Verlesungsmöglichkeiten nach § 256 StPO - Erklärungen von Behörden und Sachverständigen
21.1.12 Beweisaufnahme über ein Geständnis, § 254 Abs. 1 StPO
21.1.13 Urkundsbeweis bei Widersprüchen, § 253 Abs. 2 und § 254 Abs. 2 StPO
21.1.14 Urkundsbeweis zur Gedächtnisunterstützung, § 253 Abs. 1 StPO
21.1.15 Vorhalt und andere Optionen außerhalb des Urkundsbeweises
21.1.16 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (§ 252 StPO) - Gegenausnahme zu § 251 StPO
21.1.17 Urkundsbeweis durch Verlesung von Protokollen (§ 251 Abs. 1 und 2 StPO) - die Ausnahmen zu § 250 StPO
21.1.18 Sonderfall: Verlesung von Urkunden in der Berufungshauptverhandlung, § 325 StPO
21.1 Einführung
21.1.1 Grundlagen
21.1.2 Regelungszusammenhang
21.1.3 Begriff und Gegenstand des Urkundsbeweises
21.1.4 Das Selbstleseverfahren, § 249 Abs. 2 StPO
21.1.5 Einführung des Urkundeninhalts durch zusammenfassenden Bericht des Vorsitzenden
21.1.6 Das Verlesungsprogramm
21.1.7 Beantragung des Urkundsbeweises
21.1.8 Zulässigkeit einer Verlesung - Überblick
21.1.9 Der Unmittelbarkeitsgrundsatz des § 250 StPO
21.1.10 Die "ergänzende Verlesung"
21.1.11 Verlesungsmöglichkeiten nach § 256 StPO - Erklärungen von Behörden und Sachverständigen
21.1.11.1 Normzweck und Verlesungsgegenstand
21.1.11.2 Verlesung von Ermittlungsberichten und Protokollen, § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO
21.1.11.3 Verlesung von Zeugnissen und Gutachten von öffentlichen Behörden und allgemein vereidigten Sachverständigen, § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und b) StPO
21.1.11.4 Verlesung von Arztberichten zur Entnahme von Blutproben sowie von Auswertungen von Fahrtenschreibern, Blutgruppen- und Blutalkoholbestimmungen, § 256 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StPO
21.1.11.5 Verlesung von unabhängig vom Tatvorwurf ärztlichen Attesten über Körperverletzungen, § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO
21.1.11.6 Gerichtsärztlicher Dienst, § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) StPO
21.1.11.7 Verlesung von Übertragungsnachweisen und Vermerken, § 256 Abs. 1 Nr. 6 StPO
21.1.11.8 Verlesung von Abschriften aus einer Telefonüberwachung
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