Wiedergutmachung unterhaltsrechtlicher Fehler

Sind dem Unterhaltspflichtigen fiktiv Einkünfte z.B. wegen einer Obliegenheitsverletzung (Aufgabe des Arbeitsplatzes; unzureichende Arbeitsplatzsuche) zugerechnet worden, stellt sich die Frage, wie lange man ihn an seinem Fehler festhalten kann.