Autor: Frank Hofmann |
Nicht jede Überschreitung der zugelassenen oder angemessenen Geschwindigkeit kann den Vorwurf eines grob fahrlässigen Verhaltens begründen, auch wenn dabei gegen das Sichtfahrgebot verstoßen wird (OLG Hamm, Urt. v. 11.06.1986 - 20 U 363/85, VersR 1987, 1206). Vielmehr muss stets eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen (OLG Hamm, Urt. v. 18.10.2000 - 13 U 118/00,
Das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen ist für sich genommen nicht grob fahrlässig. Es müssen auch hier weitere gefahrerhöhende Umstände hinzukommen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|