Autor: Laudien |
Grundsätzlich ist die Geschwindigkeitsmessung von Landfahrzeugen durch Flugzeuge, vorrangig durch Polizeihubschrauber, zulässig (OLG Koblenz, Beschl. v. 07.08.1992 - 1 Ss 113/92,
Bei der Geschwindigkeitsmessung sind bisher in der Rechtsprechung zwei Varianten behandelt worden, nämlich
die Messung durch schlichtes Nachfliegen, |
die Messung durch Nachfliegen mit Videoaufzeichnung. |
Bezüglich des Messverfahrens "schlichtes Nachfliegen” und der vorzunehmenden Korrekturen wird auf OLG Hamm verwiesen; zum Messverfahren "mit Videoaufzeichnung” auf OLG Koblenz, Beschl. v. 07.08.1992 - 1 Ss 113/92,
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