OLG Hamburg - Beschluss vom 08.01.2009 (5 W 1/09)
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 10.12.08 gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, vom 24.11.08 wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens Der [...]