AG Oranienburg - Beschluss vom 08.01.2015 (91 M 712/14)
Gemäß § 850 c Abs. 4 ZPO wird angeordnet, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz unberücksichtigt bleibt. Der volljährige Sohn des Schuldners xxxxxxxxxxxxx [...]