Wieder neue Formuare ab 01.10.2025 – mit „die neuen Zwangsvollsteckungsformulare taktisch klug genutzt“ kein Problem!
Die Zwangsvollstreckungsformulare bewegen weiterhin die Gemüter: Zum 01.09.2024 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten (BR-Drucks. 203/24).
Vom 01.09.2024 bis zum 30.09.2025 können die Formulare in der Form vom 16.12.2022 noch verwendet werden.
Die neuen Formulare bringen Gläubigern bzw. deren Bevollmächtigten jede Menge Mehrarbeit. Mit „mal eben ausfüllen“ ist es nicht getan, da die Formulare umfangreicher geworden sind und unübersichtlich viele Ankreuzfelder und Klammerzusätze enthalten, die der Praktiker in der Hektik des Alltags schnell übersehen kann.
Antworten und Lösungsvorschläge für die Nutzung der amtlichen Formulare
Die Neuauflage gibt dem Anwender praktische Antworten und Lösungsvorschläge für die Nutzung der amtlichen Formulare und bietet Ihnen eine Hilfe zur Vermeidung von potentiellen Regressen.
So wird beispielsweise beantwortet,
- ob eine selbstgestaltete Forderungsaufstellung benutzt werden kann,
- welche Anlagen bei Vollstreckungskosten und Inkassokosten genutzt werden können,
- ob eine EDV-Forderungsaufstellung verwendet werden darf,
- wie die Vollstreckung bei mehreren Gläubigern und Schuldnern funktioniert, insbesondere wenn es sich um eine GmbH & Co. KG oder GbR handelt,
- wie die Vollstreckung bei mehreren Drittschuldnern bzw. mehreren Vollstreckungstiteln funktioniert,
- ob eine Selbstzustellung oder Zustellung durch Vermittlung der Geschäftsstelle nach Änderung des § 16 GVO sinnvoll ist,
- was bei Anordnungen nach §§ 850c Abs. 6, 850d, 850e, 850c Abs. 5 oder 850f Abs. 2 ZPO zu beachten ist,
- was beim Ausfüllen der Module E bis K zu beachten ist,
- welchen angeblichen Tipps nicht gefolgt werden sollte,
- wie Probleme bei den Zustellkosten an mehrere Drittschuldner bzw. den Schuldner effektiv gelöst werden können,
- wie beim Gerichtsvollzieherformular die Einholung von Drittauskünften (Modul N) effektiviert werden kann.
Der Herausgeber - unser renommierter Experte Herr Mock zeigt Ihnen, was zu tun ist!
Peter Mock ist als Diplom-Rechtspfleger (FH) am Amtsgericht Koblenz tätig. Neben seiner Tätigkeit als Mitherausgeber des „Praxishandbuchs Insolvenzrecht" ist er Mitautor u.a. der „AnwaltFormulare Zwangsvollstreckungsrecht", des Loseblattwerks „Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" sowie Schriftleiter des Informationsdienstes „Vollstreckung effektiv". Zudem hält er Vorträge im Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrecht. Seit 1992 referiert er bundesweit für Anwaltvereine, Reno-Vereinigungen sowie Unternehmen und Banken.