Der Augenscheinsbeweis der StPO: Infos über Grundlagen, Beweisantrag, TKÜ-Aufzeichnung u.v.m. mit zahlreichen Praxistipps und Beispielsfällen

Die folgende Themenseite bietet Ihnen als Anwalt alle nötigen Informationen, die Sie über den Augenscheinsbeweis im Strafprozess brauchen, z.B. über den Begriff des Augenscheinsbeweises, Augenscheinsobjekte, Antrag auf Augenscheinsbeweis und dessen Ablehnung, TKÜ-Aufzeichnung und vieles mehr. Hier finden Sie neben umfangreichen Informationen auch praxisnahe Beispielsfälle mit Lösung und viele effektive prozesstaktische Hinweise, die Sie effektiv bei der Stellung eines Beweisantrags und eines erfolgreichen Mandats unterstützen.

 

Begriff des Augenscheinsbeweises

Der Augenscheinsbeweis als Beweismittel des Strengbeweises ist in der StPO nicht explizit geregelt, aber in vielen Normen vorausgesetzt. Der Augenscheinsbeweis ist die unmittelbare sinnliche Wahrnehmung und kann der Feststellung unmittelbarer beweiserheblicher Tatsachen, aber auch von Beweisanzeichen dienen. Details über den Begriff des Augenscheinsbeweises und gesetzliche Ermächtigungsnormen, die den Augenscheinsbeweis voraussetzen finden Sie hier auf einen Blick in unserem Fachbeitrag.

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Lichtbilder, Skizzen, Orte, Personen & Co: Die Augenscheinsobjekte im Rahmen des Augenscheinsbeweises

Im Rahmen des Augenscheinsbeweises stellen insbesondere Lichtbilder, Abbildungen, Filme und Videoaufnahmen die Augenscheinsobjekte dar. Können auch Audioaufnahmen, Skizzen vom Tat- oder Unfallort, technische Aufzeichnungen, Orte und Personen Augenscheinsobjekte sein? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Wann sind Urkunden dem Augenscheinsbeweis zugänglich und wann dem Urkundenbeweis? Unser Fachbeitrag bietet Ihnen eine zuverlässige Zu- bzw. Einordnung der Augenscheinsobjekte. Klicken Sie hier!

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Ablehnung des Antrags auf Augenscheinsbeweis

Der Antrag auf Augenscheinsbeweis kann gem. § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO abgelehnt werden, wenn der Augenschein nach pflichtgemäßem gerichtlichem Ermessen zur Wahrheitserforschung nicht erforderlich ist. Was sind die Kriterien für die Abwägung, ob die Augenscheinseinnahme verzichtbar ist? Welche Einschränkung regelt § 245 StPO diesbezüglich? Diese und weitere Fragen rund um die Ablehnung des Antrags auf Augenscheinsbeweis beantwortet unser ausführlicher Fachbeitrag.

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Aufklärungsrüge? Der Augenscheinsbeweis in der Revision

Die Inaugenscheinsnahme selbst ist als wesentliche Förmlichkeit für die Hauptverhandlung vorgeschrieben. Verspricht deshalb der fehlende Protokollvermerk Erfolgsaussichten in der Revision? Wann kann die Ablehnung des Antrags auf Augenscheinsbeweis ein Revisionsgrund sein? Alles über den Augenscheinsbeweis in der Revision finden Sie im folgenden Fachbeitrag, wenn Sie hier klicken.

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Am Beispielsfall erklärt – Unterscheidung zwischen Augenscheins- und Urkundsbeweis

Stellen Sie sich vor: Ihre Mandantin hat einen mehrseitigen Brief erhalten, in dem sie u.a. als „niveauloses Miststück“ herabgewürdigt wird. Der Richter nimmt in der Hauptverhandlung den Brief in Augenschein und gibt den Textinhalt wieder. Was genau ist von der Inaugenscheinsnahme erfasst und was geht hierüber hinaus? Hätte der Brief im Rahmen des Urkundenbeweises verlesen werden müssen? Unser praxisnaher Beispielsfall mit Lösung erläutert ausführlich die Unterscheidung zwischen Augenscheinsbeweis und Urkundsbeweis und gibt Ihnen prozesstaktische Hinweise, die Ihnen bei der Unterscheidung helfen sowie konkrete Handlungsempfehlungen geben.

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Beweisantrag auf Inaugenscheinsnahme – Feststellungen auf andere Weise (Beispielsfall mit Lösung)

Ihrem Mandanten wird zur Last gelegt, dem Geschädigten mehrere Stichverletzungen zugefügt zu haben. Sie beantragen in der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht, den Tatort richterlich in Augenschein zu nehmen, wobei in der Hauptverhandlung bereits zahlreiche Lichtbilder des Tatorts sowie eine von der Polizei maßstabsgerechte Tatortskizze in Augenschein genommen wurden. Kann sich das Gericht in einem solchen Falle durch die Fotos und Skizze bereits ein umfassendes Bild vom Tatort machen, so dass eine persönliche Ortsbesichtigung zur Erforschung der Wahrheit nicht mehr erforderlich ist und damit Ihren Antrag auf Augenscheinsbeweis gem. § 244 Abs. 5 Satz 1 StPO ablehnen? Die Lösung unseres Beispielsfalls bietet Auskunft. Außerdem für Sie: ein exklusiver prozesstaktischer Hinweis, der Ihnen verrät, wann ein Beweisantrag in solchen Fällen nicht abgelehnt werden kann! Lesen Sie weiter.

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Inaugenscheinsnahme von TKÜ-Aufzeichnungen beim Augenscheinsbeweis (Beispielsfall mit Lösung)

Gespräche, die im Rahmen von TKÜ-Aufzeichnungen auf Datenträger aufgenommen wurden, sind Augenscheinsobjekte. Unter welchen Voraussetzungen ist das Abspielen von solchen Audiodateien im Rahmen des Augenscheinsbeweises möglich? Unser Beispielsfall mit Musterlösung bietet alle Infos, prozesstaktische Hinweise und einen kompakten Kurz-Überblick über die Inaugenscheinsnahme von TKÜ-Aufzeichnungen beim Augenscheinsbeweis. Lesen Sie weiter.

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