Die DSVGO und der Mietvertrag – alles, was Sie als Anwalt über die Anwendung der DSGVO auf Mietverhältnisse aus dem Mietvertrag wissen müssen!

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist auch von Vermietern und Hausverwaltungen im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Mietverträgen und Mietverhältnissen zu beachten. Erfahren Sie auf dieser Seite, was Sie als Anwalt bei der Beratung Ihrer Mandanten in einem Datenschutz-Fall aus dem Mietrecht beachten müssen. So finden Sie hier z.B. Grundlagen der DSGVO sowie wichtige Informationen über die Anwendung der DSGVO vor dem Abschluss eines Mietvertrags, während eines laufenden Mietverhältnisses und nach Beendigung des Mietvertrags!

 

Die wesentliche Grundlage: Allgemeine Bestimmungen der DSGVO

Für Sie als Anwalt ist es zunächst wichtig, dass Sie die Grundlagen der DSGVO kennen und verstehen. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die allgemeinen Bestimmungen der DSGVO: Was ist der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO und welche Daten sollen dem Datenschutz unterliegen? Welche Grundsätze muss Ihr Mandant, z.B. ein Vermieter, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten? Welchen Informations- und Mitteilungspflichten muss Ihr Mandant nach der DSGVO folgen? Lesen Sie jetzt weiter für zuverlässige Antworten auf diese und weitere Fragen!

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Die Mieterselbstauskunft vor Abschluss des Mietvertrags – auch nach der DSGVO noch zulässig?

Der Vermieter kann bereits vor Abschluss des Mietvertrags im Rahmen einer Mieterselbstauskunft persönliche Daten von Mietinteressenten erheben. Müssen hier auch bereits die Vorgaben der DSVGO beachtet werden? Wie stellt sich die Zulässigkeit der Mieterselbstauskunft dar, wenn ein Mietinteressent von vornherein nicht als Mieter in Betracht kommt? Der folgende Fachbeitrag geht auf die Anwendung der DSGVO vor Mietvertragsabschluss ein – zudem erhalten Sie wertvolle Praxistipps für eine erfolgreiche Umsetzung in Ihren anwaltlichen Fachalltag!

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Die DSGVO im laufenden Mietvertrag – das sind die praxisrelevanten Anwendungsfälle für den Datenschutz im Mietrecht

Auch während eines laufenden Mietvertrags muss der Vermieter immer wieder Daten erheben, speichern und ggf. an Dritte – wie etwa Abrechnungsunternehmen, Handwerkerfirmen oder andere Mieter – weitergeben. Unser Fachbeitrag stellt Ihnen mehrere Anwendungsfälle vor, die besonders praktisch relevant sind: Erhebung von Daten zu Betriebskosten und Verbrauchserfassung, Datenübermittlung an Handwerker zum Zweck der Instandsetzung oder Modernisierung, Erstellung von Datenbanken über Vergleichswohnungen und mehr!

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Beendetes Mietverhältnis? So werden nach der DSGVO die Daten aus dem Mietvertrag behandelt!

Erfahren Sie hier, wie ein Vermieter gemäß dem Datenschutz im Mietrecht vorgehen muss, wenn das Mietverhältnis beendet wird, z.B. da der Mieter den Mietvertrag gekündigt hat. Wie muss mit den Daten umgegangen werden, die im Rahmen des Mietvertrags und des Mietverhältnisses erhoben wurden? Unser Fachbeitrag zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Mandanten in solchen mietrechtlichen Datenschutz-Fällen optimal beraten.

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Weitere Beiträge zum Thema DSGVO

Hier haben wir weitere Beiträge für Sie zu den folgenden Stichwörtern:

Die Räumungsklage in der Praxis

Die Broschüre „Räumungsklage in der Praxis“ gibt Ihnen Tipps für einen schnellen und reibungslosen Ablauf jeder Räumungsklage!

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