„Und was passiert mit den Kindern?“ Dies ist eine der dringendsten Fragen von Paaren, die vor einer Trennung oder Scheidung stehen. Die Antwort fällt heute tendeziell anders aus als noch vor einigen Jahren. Zunehmend möchten beide Eltern auch nach der Trennung wesentlich an der Erziehung beteiligt sein. Immer häufiger praktiziert wird das so genannte Wechselmodell, bei dem beide Eltern sich ungefähr im gleich Umfang um die Kinder kümmern.
Die rechtlichen Normen hinken dieser veränderten Lebenswirklichkeit hinterher, und auch die Regierung hat den Reformbedarf erkannt. Auf der To-Do-Liste der großen Koalition steht deshalb schon länger eine Reform im Kindschaftsrecht mit Änderungen rund um die Themen elterliche Sorge, Umgang, Betreuung oder auch Kindesunterhalt.
Reform bei Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt: Wie ist der aktuelle Stand?
Mittlerweile kann man optimistisch sein, dass die Regierung die Reform im Kindschaftsrecht 2020 endlich auf den Weg bringt. Seit 2018 besteht eine Expertengruppe, die Vorarbeiten zu dieser Reform leisten soll – die Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“. Ende 2019 erschien ein Thesenpapier dieser Arbeitsgruppe.
» Klicken Sie hier und öffnen Sie das Thesenpapier zur Kindschaftsrechtsreform 2020.
Ebenso stellte die Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage u.a. der FDP-Fraktion in Aussicht, auf Basis der Thesen einen Reformvorschlag zu erarbeiten, der Regelungen sowohl zum Sorge- und Umgangsrecht als auch zum Kindesunterhaltsrecht beinhaltet.
„Ziel ist eine Reform, die auch moderne Betreuungsmodelle besser als bisher abbildet, einvernehmliche Lösungen erleichtert sowie die elterliche Verantwortung unter Berücksichtigung von Kindeswohl und Kindeswillen stärkt.“ (BMVJ, 2019)
Einen Zeitplan für einen Referentenentwurf zur Reform im Kindschaftsrecht gibt es zwar noch nicht. Allerdings scheint es nun durchaus realistisch, dass der eigentliche Gesetzgebungsprozess 2020 startet.