Die Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren – Infos, Muster und Praxistipps für Ihr Mandat

Welche Besonderheiten sind beim Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren zu beachten? Wie gehen Sie vor, wenn keine Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren stattfand und auf der Tagesordnung eine „öffentliche Sitzung“ vermerkt ist? Unter welchen Voraussetzungen können Einzelne, z.B. die Erziehungsberechtigten ausgeschlossen werden?

Die folgende Themenseite über die Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren bietet Ihnen als Anwalt alle Infos und Praxistipps, die Sie brauchen. Außerdem erhalten Sie Zugriff auf einen Fall mit Lösung und einen effektiven Musterantrag. Auf diese Weise vermitteln wir Ihnen praxisbezogenes Wissen, von dem Sie bei all Ihren Mandaten profitieren werden.

 

7.1.3 Besonderheiten in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende

Autoren: Stückrath/SchladtNichtöffentlichkeitDer Grundsatz der Öffentlichkeit gilt nicht in Verfahren gegen Jugendliche. Nach § 48 Abs. 1 JGG ist die Verhandlung gegen einen Jugendlichen grundsätzlich nicht öffentlich. Ein Jugendlicher ist dabei eine Person im Alter von 14-17 Jahren (§ 1 Abs. 2 JGG).Maßgeblicher ZeitpunktFür die Frage, ob jemand Jugendlicher oder Heranwachsender i.S.d. Vorschriften des JGG ist, kommt es maßgeblich auf das Alter des Angeklagten zur Tatzeit und nicht auf den Zeitpunkt der mündlichen Hauptverhandlung an (LR/Wickern, § 169 GVG Rdnr. 5). Wird jemand wegen Taten angeklagt, die er teils als Jugendlicher, teils als Heranwachsender begangen hat, so findet die Hauptverhandlung grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und zwar auch dann, wenn das Verfahren hinsichtlich der Taten, die der Angeklagte als Jugendlicher begangen hat, nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wird. Darauf, ob einheitlich allgemeines Strafrecht zur Anwendung gelangen wird, [...]
Mehr erfahren

7.2.1 Ausschluss der Öffentlichkeit -- Der Ausschluss einzelner Zuschauer im Allgemeinen

Autoren: Stückrath/SchladtKurzüberblickNach § 175 Abs. 1 GVG kann unerwachsenen und solchen Personen der Zutritt zu einer öffentlichen Verhandlung versagt werden, die in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen.Die Versagung ist eine Maßnahme der Sitzungspolizei und liegt in der Zuständigkeit des Vorsitzenden.Anderen Störungen der Sitzung ist auf Grundlage der §§ 176 ff. GVG zu begegnen.Nach § 177 GVG können u.a. bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen - mithin Zuschauer, die zur Saalöffentlichkeit gehören - auf Anordnung des Vorsitzenden aus dem Sitzungssaal entfernt und damit nachträglich ausgeschlossen werden, wenn sie sitzungspolizeilichen Maßnahmen keine Folge geleistet haben.SachverhaltDem zum Tatzeitpunkt 22-jährigen A wird vorgeworfen, im Stadtbad exhibitionistische Handlungen in mehreren Fällen vorgenommen zu haben. Er soll sich dabei vollständig entblößt haben, indem er seinen Bademantel öffnete und sagte "Wer will meinen kleinen Kobold [...]
Mehr erfahren

7.2.8 Ausschluss Einzelner

Autoren: Stückrath/SchladtKurzüberblickNach § 51 JGG können Eltern und gesetzliche Vertreter insbesondere bei drohenden erheblichen erzieherischen Nachteilen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) oder in dem Fall, dass sie verdächtig sind, an der Verfehlung des Angeklagten beteiligt gewesen zu sein (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2), ausgeschlossen werden.SachverhaltVerhandelt werden vor dem Jugendgericht eine Beleidigung und ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch den Jugendlichen J und den Heranwachsenden H anlässlich einer Demonstration gegen die sogenannten Pius-Brüder. J und H hatten ein Transparent ausgerollt, auf dem zu lesen war "All cops are bastards", welches von beiden sowie von J’s Vater demonstrativ auf der Veranstaltung zur Schau gestellt worden war. Dies veranlasste eine polizeiliche Kontrolle, anlässlich derer es zu der angeklagten Widerstandshandlung gekommen war.Im Zuschauerraum haben sich zahlreiche Mitdemonstranten eingefunden, die jenes Transparent erneut ausrollen und schwenken und [...]
Mehr erfahren

Ausschluss der Öffentlichkeit – das sind die Besonderheiten im Jugendstrafverfahren und in Verfahren gegen Heranwachsende

Gem. § 48 Abs. 1 JGG ist die Verhandlung gegen einen Jugendlichen grundsätzlich nicht öffentlich. Was sind Ausnahmen dieses Grundsatzes? Wer fällt überhaupt unter den Begriff des Jugendlichen i.S.d. JGG? Was ist der maßgebliche Zeitpunkt bei der Frage, ob jemand als Jugendlicher nach dem JGG anzusehen ist? Alles, was Sie über die Besonderheiten im Jugendstrafverfahren und in Verfahren gegen Heranwachsende wissen müssen finden Sie in unserem Fachbeitrag, wenn Sie hier klicken.

Mehr erfahren

„Öffentliche Sitzung“ im Jugendstrafverfahren? So gehen Sie erfolgreich vor! (Fall mit Lösung & Musterantrag)

Findet keine Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren statt und auf der Tagesordnung findet sich der Vermerk „öffentliche Sitzung“, wie sollten Sie vorgehen? Unser praxisnaher Beispielsfall mit Lösung verschafft Ihnen nicht nur alle Informationen, die Sie über den Öffentlichkeitsausschluss im Jugendstrafverfahren wissen müssen, sondern gibt Ihnen auch wertvolle Handlungsempfehlungen und prozesstaktische Hinweise, sodass Sie Ihren Mandanten optimal vertreten können. Außerdem für Sie: Zugriff auf unseren Musterantrag auf gerichtliche Entscheidung wegen unterlassener Nichtentscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren.

Mehr erfahren

Ausschluss Einzelner im Jugendstrafverfahren – das müssen Sie wissen

Unser Beispielsfall mit Lösung verschafft Ihnen das Wissen, das Sie über den Ausschluss Einzelner im Jugendstrafverfahren brauchen. Insbesondere finden Sie hier ausführliche Informationen über den Ausschluss von Erziehungsberechtigten nach dem JGG. Wir bieten Ihnen auch einen Musterantrag auf Ausschluss Einzelner im Jugendstrafverfahren - so sparen Sie wertvolle Zeit bei der Antragsstellung!

Mehr erfahren

Spezialreport Belehrungspflichten

So bauen Sie im Rahmen der neuen Belehrungspflichten Ihre optimale Verteidungsstrategie rund um die Vernehmung und Protokollierung auf.

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!

Spezialreport Fahrerflucht 2022

Wie Sie Ihre Mandanten bei Fahrerflucht erfolgreich verteidigen können, zeigt Ihnen unser Autor und Fachwanwalt für Verkehrsrecht Christian Sitter im vorliegenden Spezialreport.

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!

Alle Neuerungen im Strafverfahren 2019 im Griff

Ein Muss für jeden Strafrechtler: Die wichtigsten Änderungen auf den Punkt gebracht – und das natürlich aus der Praktiker-Sicht!

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!

Spezialreport Neuregelung der Pflichtverteidigung

Sehen Sie die Unterschiede zur alten Rechtslage mit allen Auswirkungen auf die Praxis. So bringen Sie sich rund um die Pflichtverteidigung schnell auf Stand!

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!