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Nachehelicher Unterhalt: Grundlagen zur Berechnung und Fälle mit Lösungen

Ihre Mandantin beauftragt Sie, nachehelichen Unterhalt geltend zu machen? Alle notwendigen Informationen zur Berechnung erhalten Sie hier.

Nachehelicher Unterhalt: Berechnung (Fall mit Lösung)

Paul Meister und Tine Holm waren verheiratet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder: Merlin (5) und Fee (3). Paul ist Lehrer; er verdient 3.000 Euro netto monatlich. Tine betreut die Kinder und ist seit der Geburt von Fee nur noch in eingeschränktem Umfang berufstätig; ihr Nettoeinkommen beträgt 500 Euro. Sie erhält das Kindergeld.Paul und Tine sind geschieden.Tine möchte wissen, wie viel Unterhalt sie verlangen kann.

Eine typische Mandatssituation verschafft dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.

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Dreiteilung beim Ehegattenunterhalt (Fall mit Lösung)

Ihr Mandant ist rechtskräftig geschieden. Das gemeinsame Haus ist verkauft, Ihr Mandant wohnt zur Miete. Aus einer neuen Beziehung ist ein Sohn hervorgegangen, woraufhin Ihr Mandant die Kindesmutter geheiratet hat. Diese aufgrund der Betreuung des Neugeborenen nicht berufstätig. Wem schuldet Ihr Mandant Unterhalt und wie wird dieser berechnet?

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Nachehelicher Unterhalt: Materiell-rechtliche Grundlagen

Spätestens seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 vom 21.12.2007 (BGBl I, 3189), der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.01.2011 (1 BvR 918/10, FamRZ 2011, 437) und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.12.2011 (XII ZR 151/09, FamRZ 2012, 281) zu den prägenden ehelichen Lebensverhältnissen sowie zur Dreiteilung im Rahmen der Leistungsfähigkeit dreht sich das "Unterhaltskarussell" wieder im "Hochgeschwindigkeitstempo". Welchen Rat der Familienrechtsanwalt einem Mandanten erteilen soll, der die Höhe des zu zahlenden Unterhalts und ggf. die Dauer der Verpflichtung in Erfahrung bringen möchte, gleicht mitunter eher einem "Lotteriespiel".

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Nachehelicher Unterhalt: Formelle Grundlagen

Wird der Unterhaltsanspruch nicht freiwillig erfüllt, besteht die Notwendigkeit, einen Vollstreckungstitel zu schaffen. Dies kann erfolgen

  • durch einen freiwillig erstellten Titel in Form einer einseitigen notariellen Verpflichtungserklärung oder eines notariell beglaubigten Vertrags (Ehevertrags),
  • durch einen gerichtlichen Titel im Rahmen eines isolierten gerichtlichen Hauptsacheverfahrens, einer Verbundentscheidung im Zusammenhang mit der Scheidung (beim nachehelichen Unterhalt) oder einer einstweiligen Anordnung.
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 "Das ist doch sittenwidrig - oder?" - Unterhaltsverzicht (Fall mit Lösung)

Herr und Frau Plage haben ihre Scheidungsfolgen notariell geregelt, nachdem sie sich getrennt haben. Frau Plage reut die Unterschrift, sie meint, sie habe aus schlechtem Gewissen wegen ihres Seitensprungs auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet. In einer Illustrierten hat sie vom BGH-Urteil zur Inhaltskontrolle erfahren und will Sittenwidrigkeit geltend machen.

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20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht

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