Startseite Nachehelicher Unterhalt: Unsere Beiträge im Überblick

+++Tipp+++ BGH 18.5.2022: Systemwechsel beim Ehegattenunterhalt? Der BGH berücksichtigt Naturalleistungen beim Ehegattenunterhalt. Das müssen Sie jetzt bei Ihren eigenen Unterhaltsberechnungen beachten. Hier klicken und Spezialreport mit zahlreichen Beispielberechnungen kostenlos downloaden.

Wie Sie den nachehelichen Unterhalt berechnen, erfahren Sie hier anhand anschaulicher Beispiele. Außerdem erhalten Sie alle relevanten materiell-rechtlichen und formellen Grundlagen zur Berechnung des nachehlichen Unterhalts. Hier klicken und zur Seite „Berechnung des nachehelichen Unterhalts öffnen.“

Nachehelicher Unterhalt – Einführung ins Thema: Wann und wie lange ist nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt zu zahlen – und was sind die Anspruchsgrundlagen? Das Recht des nachehelichen Unterhalts ist selbst für Anwälte nicht leicht zu überblicken und die Beratung eine echte Herausforderung. Unsere Kollegen von Familienrecht.de geben Ihnen einen kompletten Überblick über die Voraussetzungen und Anspruchsgrundlagen für den nachehelichen Unterhalt. Klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter.

Unterhaltsvereinbarung: Ihr Mandant möchte mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung Unterhaltsansprüche ausschließen? Ihre Mandantin hat eine Unterhaltsvereinbarung abgeschlossen, an deren Wirksamkeit sie zweifeln? Alles, was Sie über die Unterhaltsvereinbarung wissen müssen, finden Sie hier!

Befristung des Unterhalts nach § 1578b BGB: Eine dauerhafte Lebensstandardgarantie durch die Ehe gibt es heute nicht mehr: alle Unterhaltstatbestände können gemäß § 1578b BGB begrenzt und/oder befristet werden. Hier erhalten Anwälte nützliche Praxistipps und alle wichtigen Informationen zur Befristung.

Unterhalt wegen Kindesbetreuung: Sie beantragen häufig für Ihre Mandanten Unterhalt wegen Kindesbetreuung? Hier erfahren Sie alles, was Anwälte über den Unterhalt wegen Kindesbetreuung wissen müssen. Nutzen Sie auch unsere anschaulichen Fälle mit Lösungen zur Unterhaltsberechnung und unsere praktischen Muster!

Ausschluss nachehelicher Unterhalt: Nach den §§ 1581 ff. kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt des Ehegatten ganz oder teilweise ausgschlossen sein. Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen der einzelnen Ausschlussgründe!

Altersvorsorgeunterhalt: Gemäß § 1578 Abs. 3 BGB zählt zum Unterhalt auch der Altersvorsorgeunterhalt. Hier erfahren Anwälte, wie der Altersvorsorgeunterhalt berechnet wird und worauf Sie im Interesse Ihres Mandanten achten müssen!

Eheliche Lebensverhältnisse: Gemäß § 1578 BGB hängt der Unterhalt von den ehelichen Lebensverhältnissen ab. Künftige Entwicklungen können grds. bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht miteinbezogen werden können. Erfahren Sie hier mehr über die Ausnahmen und die Höhe des Unterhalts bei Wiederheirat!

Ehebedingte Nachteile: Gemäß § 1578b BGB können ehebedingte Nachteile zur Herabsetzung oder zeitlichen Begrenzung des Unterhaltsanspruchs führen. Hier finden Anwälte Nützliches für das Unterhaltsmandat: eine praktische Checkliste, Tipps und die wichtigste Rechtsprechung zu den ehebedingten Nachteilen.

Aufstockungsunterhalt: Sie sind als Anwalt im Familienrecht tätig und möchten Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB beantragen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für die Praxis über den Aufstockungsunterhalt und praktische Muster, die Ihren Begründungsaufwand verringern!

Altersphasenmodell: Das Altersphasenmodell ist aufgegeben, der Gesetzgeber überlässt es den Gerichten im Einzelfall festzustellen, bis zu welchem Alter Unterhalt geschuldet ist. Hier finden Anwälte alles Wichtige über das aufgegebene Altersphasenmodell - und darüber, wie lange heute Betreuungsunterhalt geschuldet ist.

Halbteilungsgrundsatz: Seit 2011 bestimmt der BGH die Leistungsfähigkeit gemäß § 1581 BGB nach dem Halbteilungsgrundsatz. Hier sehen Sie Beispiele für die Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung des Halbteilungsgrundsatzes und Argumente für in der Rechtsprechung bislang ungeklärte Fragen bei seiner Anwendung.

Unterhaltsrelevantes Einkommen: Welche Einkünfte bilden das unterhaltsrelevante Einkommen? Hier haben wir für Sie zusammengestellt, was Sie als Anwalt wissen müssen, um zu beurteilen, ob eine Einkommensposition unterhaltsrelevant ist.

Selbstbehalt nachehelicher Unterhalt: Der angemessene Selbstbehalt beim nachehelichen Unterhalt hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, denn die Höhe des Unterhalts muss verhältnismäßig sein. Hier finden Sie Rechenbeispiele und alle wichtigen Informationen zum Selbstbehalt!

Bedürftigkeit: Bedürftigkeit gemäß § 1577 BGB ist der Teil des Bedarfs, den der Unterhaltsschuldner nicht selbst decken kann. Hier finden Anwälte die besten Rechenbeispiele und hilfreiche Hinweise für die Bestimmung der Bedürftigkeit beim nachehelichen Unterhalt.

Erwerbsobliegenheit: Gemäß § 1574 BGB ist jeder Ehegatte verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zur Beratung Ihres Mandanten müssen Sie die wichtigste Rechtsprechung zur Erwerbsobliegenheit kennen. Hier erhalten Sie eine treffende Zusammenfassung mit den wichtigsten BGH-Entscheidungen.

Begrenztes Realsplitting: Das „begrenzte Realsplitting“ ermöglicht es gemäß § 10 Abs. 1a EStG, den Unterhalt beim Unterhaltsberechtigten statt beim -schuldner zu versteuern. Wenn Sie als Anwalt zum Unterhalt beraten, müssen Sie die komplexen steuerrechtlichen Zusammenhänge im Auge behalten – nutzen Sie dazu unsere Arbeitshilfen!

Ehedauer: Höhe und Dauer des Unterhalts hängen von der Ehedauer ab: Bei kurzer Ehedauer kann der Unterhalt gemäß § 1579 Nr. 1 BGB versagt oder befristet werden. Eine lange Ehedauer kann dagegen gemäß § 1578b BGB einer Herabsetzung entgegenstehen. Alles zur Ehedauer erfahren Sie hier!

 

 

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