Jetzt Mängelexemplar mit 50% Rabatt sichern!
Der topaktuelle Praxisleitfaden zur Bearbeitung Ihrer mietrechtlichen Mandate – auf dem Stand der Mietspiegelreform 2022!
Aktuell im Gesetzgebungsverfahren
Mietrechtsreform 2026 („Mietrecht II"): Der Bundestag berät seit dem 9. Juli 2026 den Regierungsentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete – mit Neuregelungen zu Indexmiete, Möblierungszuschlag, Kurzzeitmietverträgen, Schonfristzahlung und Modernisierungsumlage. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
→ Alle Änderungen im Detail: Mietrechtsreform 2026 für Anwälte
Das deutsche Mietrecht wird in unregelmäßigen Abständen durch den Gesetzgeber angepasst – meist als Reaktion auf angespannte Wohnungsmärkte, steigende Energiekosten oder neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Auf dieser Seite halten wir für Sie fest, welche Reformen aktuell in der Beratung relevant sind, und verlinken zu ausführlichen Einzelbeiträgen mit Normtext, Gesetzesbegründung und Praxishinweisen für die Mandantenberatung.
Der aktuelle Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/6807) sieht Neuregelungen zu Indexmiete, Möblierungszuschlag, Kurzzeitmietverträgen, Schonfristzahlung und Modernisierungsumlage vor. Das Gesetzgebungsverfahren läuft, ein Inkrafttreten ist noch nicht terminiert.
Zur ausführlichen Analyse →Die Ermächtigungsgrundlage der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) wurde um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert – inhaltlich unverändert, aber ohne die Verlängerung wäre die Regelung zum 31.12.2025 ausgelaufen.
Hier mehr erfahren →.Vermietende dürfen Belege zur Betriebskostenabrechnung seit dem 1.1.2025 elektronisch bereitstellen oder per E-Mail übersenden.
Hier mehr erfahren →.Der Widerspruch gegen eine Kündigung wegen eines Härtefalls (§ 574b BGB) kann seit dem 1.1.2025 in Textform statt schriftlich erklärt werden.
Hier mehr erfahren →.Für Gewerbemietverträge mit Laufzeit über einem Jahr genügt seit dem 1.1.2025 die Textform statt der bisherigen Schriftform (§ 550, § 578 BGB).
Hier mehr erfahren →.§ 554 BGB gewährt Mietern einen Duldungsanspruch für bauliche Veränderungen – seit Oktober 2024 auch für die Installation von Steckersolargeräten.
Hier mehr erfahren →.Die Kosten für einen gemeinschaftlichen Kabel-TV-Anschluss dürfen seit dem 1.7.2024 nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden.
Hier mehr erfahren →.Die GEG-Novelle koppelt die Pflicht zu überwiegend erneuerbar betriebenen Heizungen an die kommunale Wärmeplanung und wirkt sich auf Modernisierungsduldung und Heizkostenverteilung aus.
Hier mehr erfahren →.Das Mietspiegelreformgesetz (MsRG) und die Mietspiegelverordnung (MsV) haben die Anforderungen an einfache und qualifizierte Mietspiegel grundlegend neu gefasst.
Zur Übersicht der Änderungen →Neue Anforderungen an Verbrauchserfassungsgeräte und die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation für Mieter.
Zu den Fristen und Pflichten →Grundlage der heute noch geltenden Mietpreisbremse sowie der Regeln zur Modernisierungsmieterhöhung.
Zu den Grundlagen →Unabhängig von der jeweils aktuellen Reform: diese Beiträge behandeln dauerhaft relevante Grundlagen des Mietrechts.
Jetzt Mängelexemplar mit 50% Rabatt sichern!
Der topaktuelle Praxisleitfaden zur Bearbeitung Ihrer mietrechtlichen Mandate – auf dem Stand der Mietspiegelreform 2022!
Das WEG sicher beherrschen: Rüsten Sie sich mit der Neuauflage perfekt und sicher im Umgang mit dem WEG-Recht aus – auch und gerade nach der Reform!