Neues Mietrecht 2023: Energiepreisbremse, Dezember-Soforthilfe und CO2-Kostenverteilung - diese Fragen kommen als Anwalt auf Sie zu

+++Gratis: Spezialreport Energiepreisbremse & Co im Mietrecht+++ Die wichtigsten Fragen sowie die passenden  praxisgerechten Lösungen zur CO2-Kostenaufteilung, zur Dezember-Soforthilfe und zur Energiepreisbremse auf einen Blick! Hier klicken und kostenlos downloaden.

Das Mietrecht steht 2023 ganz im Zeichen der Energiekrise. Hier ergeben sich für Vermieter zahlreiche Änderungen und der Beratungsbedarf nimmt sicher auch in Ihrer Kanzlei zu. Damit Sie selber bei den Themen rund um Energiepreisbremse, Dezember-Soforthilfe und CO2-Kostenverteilung  up-to-date sind, haben wir einen topaktuellen Spezialreport für Sie verfasst, den Sie hier auf diesen Seiten kostenlos herunterladen können.

Im Jahr 2022 traten hingegen neben zahlreichen interessanten Entscheidungen vor allem die Änderungen rund um das Thema Mietspiegel sowie die neue Heizkostenverordnung in Erscheinung. In den folgenden Beiträgen geben wir Ihnen Informationen zu diesen Neuerungen. Lesen Sie jetzt weiter!

 

Die Reform des Mietspiegelrechts ist seit 1.7.2022 in Kraft - auf diese Änderungen müssen Sie sich einstellen

Im Jahr 2022 wurde das Mietspiegelrecht wesentlich geändert: Zum einen durch das bereits am 10.08.2021 verkündete, jedoch weitestgehend erst am 01.07.2022 in Kraft getretene „Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz –MsRG)“. Zum anderen durch die auf Grundlage des § 558c Abs. 5 BGB erlassene, am 28.10.2021 verkündete, ebenfalls erst zum 01.07.2022 in Kraft getretene „Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung – MsV)“.  Welche Änderungen beim Mietspiegel nun zu beachten sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag – hier klicken und weiterlesen.

 

Änderung der Heizkostenverordnung: Am 1.12.2022 enden die nächsten Fristen

Die zum 1.12.2021 in Kraft getretene Novelle der Heizkostenverordnung bringt Änderungen der Anforderungen an die zu verwendenden Verbrauchserfassungsgeräte sowie die Verpflichtung zur unterjährigen Information der Nutzer mit sich. Für Verbrauchsmesseinrichtungen, die ab 1.12.2022 eingebaut werden, erhöhen sich nun weiter die Anforderungen. Hier mehr erfahren.

 

Ältere Beiträge

Das neue Mietrecht 2019 – hier finden Sie auf einen Blick alle Änderungen der Mietrechtsreform durch das Mietrechtsanpassungsgesetz

Mit dem 01.01.2019 ist das Mietrechtsanpassungsgesetz von 2018 in Kraft getreten und hat zu einer Mietrechtsreform geführt. Im neuen Mietrecht 2019 hat der Gesetzgeber u.a. die Mietpreisbremse verschärft, die Rechtsstellung des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen gestärkt und § 578 Abs. 3 BGB zum Schutz des Zwischen- und Endmieters neueingeführt. Auf dieser Seite erhalten Sie eine Synopse der alten und neuen Vorschriften und einen Überblick über das neue Mietrecht und die Mietrechtsreform 2019!

 

Synopse: Das neue Mietrecht im BGB

Hier werden die Änderungen des neuen Mietrechts 2019 im BGB der alten Fassung gegenübergestellt. Sehen Sie so auf einen Blick, welche Änderungen durch Art. 1 MietAnpG eingetreten sind.

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Synopse: Das neue Mietrecht im EGBGB

Erfahren Sie hier, welche Vorschriften durch die Mietrechtsreform und das neue Mietrecht 2019 im EGBGB eingeführt wurden. Inkl. ausführlicher Erläuterungen!

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Synopse: Das neue Mietrecht im WiStG

Auch das Wirtschaftsstrafgesetz erfuhr durch die Mietrechtsreform 2019 eine Änderung: Durch den neuen § 6 WiStG wird nun das sog. „Herausmodernisieren“ als Ordnungswidrigkeit geahndet. Lesen Sie jetzt weiter!

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Überblick: Die Mietrechtsänderungen im neuen Mietrecht 2019

Im Folgenden erhalten Sie einen schnellen Überblick über die Mietrechtsänderungen durch die Mietrechtsreform und das neue Mietrecht 2019: Nachschärfung der Mietpreisbremse, erweiterter Mieterschutz bei Modernisierungen und die neuen Vorschriften zu Notwohnungen.

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§ 579 Abs. 3 BGB – neu eingeführte Vorschrift zur gewerblichen Zwischenmiete

Mit dem neuen Mietrecht wurde § 579 Abs. 3 als neue Vorschrift zur gewerblichen Zwischenmiete eingeführt, welche nun auch dem Schutz des Wohnraummietrechts unterstellt wird. Lesen Sie die Vorschrift hier nach und erfahren Sie die Hintergründe sowie Sinn und Zweck dieser neuen Regelung!

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Weitere Beiträge zum Neuen Mietrecht 2019

Spezialreport Energiepreisbremse & Co im Mietrecht

Die wichtigsten Fragen sowie die passenden  praxisgerechten Lösungen zur CO2-Kostenaufteilung, zur Dezember-Soforthilfe und zur Energiepreisbremse auf einen Blick!

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Spezialreport Mietrecht und WEG – Jahresrückblick 2022

Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen im Miet- und WEG Recht an, die Sie auch 2023 beschäftigen – auf den Punkt gebracht von unseren Experten.

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