Neues Mietrecht: Alle Gesetzesänderungen im Überblick – das müssen Sie als Anwalt wissen

Aktuell im Gesetzgebungsverfahren

Mietrechtsreform 2026 („Mietrecht II"): Der Bundestag berät seit dem 9. Juli 2026 den Regierungsentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete – mit Neuregelungen zu Indexmiete, Möblierungszuschlag, Kurzzeitmietverträgen, Schonfristzahlung und Modernisierungsumlage. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.

→ Alle Änderungen im Detail: Mietrechtsreform 2026 für Anwälte

Das deutsche Mietrecht wird in unregelmäßigen Abständen durch den Gesetzgeber angepasst – meist als Reaktion auf angespannte Wohnungsmärkte, steigende Energiekosten oder neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Auf dieser Seite halten wir für Sie fest, welche Reformen aktuell in der Beratung relevant sind, und verlinken zu ausführlichen Einzelbeiträgen mit Normtext, Gesetzesbegründung und Praxishinweisen für die Mandantenberatung.

Reformen im Überblick

2026

Mietrechtsreform 2026 („Mietrecht II")

Der aktuelle Regierungsentwurf (BT-Drucksache 21/6807) sieht Neuregelungen zu Indexmiete, Möblierungszuschlag, Kurzzeitmietverträgen, Schonfristzahlung und Modernisierungsumlage vor. Das Gesetzgebungsverfahren läuft, ein Inkrafttreten ist noch nicht terminiert.

Zur ausführlichen Analyse →
2025

Mietrecht I: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 (seit 23.7.2025)

Die Ermächtigungsgrundlage der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) wurde um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert – inhaltlich unverändert, aber ohne die Verlängerung wäre die Regelung zum 31.12.2025 ausgelaufen.

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Elektronische Betriebskostenabrechnung (seit 1.1.2025)

Vermietende dürfen Belege zur Betriebskostenabrechnung seit dem 1.1.2025 elektronisch bereitstellen oder per E-Mail übersenden.

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Härtefallwiderspruch in Textform (seit 1.1.2025)

Der Widerspruch gegen eine Kündigung wegen eines Härtefalls (§ 574b BGB) kann seit dem 1.1.2025 in Textform statt schriftlich erklärt werden.

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Form des Mietvertrags: Textform statt Schriftform (seit 1.1.2025)

Für Gewerbemietverträge mit Laufzeit über einem Jahr genügt seit dem 1.1.2025 die Textform statt der bisherigen Schriftform (§ 550, § 578 BGB).

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2024

Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte (seit 17.10.2024)

§ 554 BGB gewährt Mietern einen Duldungsanspruch für bauliche Veränderungen – seit Oktober 2024 auch für die Installation von Steckersolargeräten.

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Wegfall der Kabelgebühren-Umlage (seit 1.7.2024)

Die Kosten für einen gemeinschaftlichen Kabel-TV-Anschluss dürfen seit dem 1.7.2024 nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden.

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Gebäudeenergiegesetz-Novelle / „Heizungsgesetz" (seit 1.1.2024)

Die GEG-Novelle koppelt die Pflicht zu überwiegend erneuerbar betriebenen Heizungen an die kommunale Wärmeplanung und wirkt sich auf Modernisierungsduldung und Heizkostenverteilung aus.

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2022

Reform des Mietspiegelrechts (seit 1.7.2022)

Das Mietspiegelreformgesetz (MsRG) und die Mietspiegelverordnung (MsV) haben die Anforderungen an einfache und qualifizierte Mietspiegel grundlegend neu gefasst.

Zur Übersicht der Änderungen →

Novelle der Heizkostenverordnung

Neue Anforderungen an Verbrauchserfassungsgeräte und die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation für Mieter.

Zu den Fristen und Pflichten →
2019

Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 / Mietpreisbremse

Grundlage der heute noch geltenden Mietpreisbremse sowie der Regeln zur Modernisierungsmieterhöhung.

Zu den Grundlagen →

Grundlagenwissen

Unabhängig von der jeweils aktuellen Reform: diese Beiträge behandeln dauerhaft relevante Grundlagen des Mietrechts.

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