Synopse: Das neue Mietrecht im BGB
Hier werden die Änderungen des neuen Mietrechts 2019 im BGB der alten Fassung gegenübergestellt. Sehen Sie so auf einen Blick, welche Änderungen durch Art. 1 MietAnpG eingetreten sind.
Mit dem 01.01.2019 ist das Mietrechtsanpassungsgesetz von 2018 in Kraft getreten und hat zu einer Mietrechtsreform geführt. Im neuen Mietrecht 2019 hat der Gesetzgeber u.a. die Mietpreisbremse verschärft, die Rechtsstellung des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen gestärkt und § 578 Abs. 3 BGB zum Schutz des Zwischen- und Endmieters neueingeführt. Auf dieser Seite erhalten Sie eine Synopse der alten und neuen Vorschriften und einen Überblick über das neue Mietrecht und die Mietrechtsreform 2019!
Hier werden die Änderungen des neuen Mietrechts 2019 im BGB der alten Fassung gegenübergestellt. Sehen Sie so auf einen Blick, welche Änderungen durch Art. 1 MietAnpG eingetreten sind.
Erfahren Sie hier, welche Vorschriften durch die Mietrechtsreform und das neue Mietrecht 2019 im EGBGB eingeführt wurden. Inkl. ausführlicher Erläuterungen!
Auch das Wirtschaftsstrafgesetz erfuhr durch die Mietrechtsreform 2019 eine Änderung: Durch den neuen § 6 WiStG wird nun das sog. „Herausmodernisieren“ als Ordnungswidrigkeit geahndet. Lesen Sie jetzt weiter!
Im Folgenden erhalten Sie einen schnellen Überblick über die Mietrechtsänderungen durch die Mietrechtsreform und das neue Mietrecht 2019: Nachschärfung der Mietpreisbremse, erweiterter Mieterschutz bei Modernisierungen und die neuen Vorschriften zu Notwohnungen.
Mit dem neuen Mietrecht wurde § 579 Abs. 3 als neue Vorschrift zur gewerblichen Zwischenmiete eingeführt, welche nun auch dem Schutz des Wohnraummietrechts unterstellt wird. Lesen Sie die Vorschrift hier nach und erfahren Sie die Hintergründe sowie Sinn und Zweck dieser neuen Regelung!
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Die Broschüre „Räumungsklage in der Praxis“ gibt Ihnen Tipps für einen schnellen und reibungslosen Ablauf jeder Räumungsklage!