So gestalten Sie ein Testament mit Nacherbeneinsetzung und Pflichtteilsverzicht!

Während beim klassischen Berliner Testament die Schlusserbeneinsetzung die üblichere Lösung darstellt, kann es Fälle geben, in denen eine Nacherbeneinsetzung ratsam ist, um interessenwidrige Ergebnisse zu vermeiden. Hier finden Sie einen Fall, der die Nacherbeneinsetzung der jeweiligen Kinder in der Patchworkfamilie erläutert - und die Notwendigkeit eines Pflichtteilsverzichts auch bei Nacherbeneinsetzung veranschaulicht!

Nacherbeneinsetzung der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht in der Patchwork-Familie (Fall mit Lösung)

Die Mandanten sind Eheleute und bereits fortgeschrittenen Alters. Aus vorangegangenen nicht ehelichen Beziehungen haben beide jeweils ein eigenes Kind, gemeinschaftliche Kinder haben die Mandanten nicht. Das den Eheleuten zur Verfügung stehende Vermögen wurde überwiegend durch den jeweiligen Ehegatten einzeln erwirtschaftet. Jeder der Eheleute ist finanziell selbständig, daher ist es ihnen wichtig, dass im Fall des Ablebens eines der Eheleute letztlich jeder durch seinen eigenen leiblichen Abkömmling beerbt wird. Bei Versterben des ersten Ehegatten soll dem überlebenden Ehegatten jedoch bis zu dessen Tod die Nutzung des Vermögens des Erstversterbenden zufallen. Wichtig ist es den Mandanten, dass der überlebende Ehegatte bei Versterben des anderen hinreichend liquide bleibt. Die Mandanten wollen dies in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln. Gegebenenfalls sind sie zudem zu weiteren vertraglichen Vereinbarungen im Hinblick auf Pflichtteilsverzicht oder sonstige ehevertragliche Regelungen bereit.

Diese Falllösung enthält neben einem Muster wichtige Hinweise zur Bedeutung des Pflichtteilsverzichts in der Patchwork-Situation.

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OLG Köln - Urteil vom 05.02.2015: Voraussetzungen der Geltendmachung des Pflichtteils durch den bedingten Nacherben

Im Falle einer aufschiebend bedingten Nacherbschaft kann der bedingt eingesetzte Nacherbe Pflichtteilsansprüche nur dann geltend machen, wenn er zuvor die Nacherbschaft ausgeschlagen hat.

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BGH - Urteil vom 29.06.2016: rrige Annahme des mit Beschwerungen als Erbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten bzgl. der zu unterlassenden Erbausschlagung zur Wahrung des Pflichtteils berechtigt zur Anfechtung

Auch nach der Neufassung des § 2306 Abs. 1 BGB mit Wirkung zum 1. Januar 2010 kann ein zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum vorliegen, wenn der mit Beschwerungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren.

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Checkliste Testament

Mit dieser Checkliste haken Sie Schritt für Schritt die relevanten Prüfpunkte bei der Testamentsgestaltung ab.

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