Eintragungen über erteilte Fahrerlaubnisse und zugehörige Führerscheine finden sich in den Fahrerlaubnisregistern. Unterschieden werden kann hier in ein örtliches und ein zentrales Register. Die Registerführung der örtlichen Fahrerlaubnisregister dient grundsätzlich der Speicherung von Daten, welche zur Feststellung der erteilten Fahrerlaubnisse und Führerscheine an eine Person erforderlich sind, bzw. für welche Fahrerlaubnisse eine Neuerteilung möglich ist. Darüber hinaus sollen die örtlichen Fahrerlaubnisregister Daten speichern können, welche für die Eignungs- und Befähigungsbeurteilung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich sind und überdies auch zur Berechtigungsprüfung das Führen von Fahrzeugen betreffend.
Lesen Sie auf dieser Seite alles, was Sie für Ihre Verteidigungspraxis über die örtlichen Fahrerlaubnisregister wissen müssen!
In den örtlichen Fahrerlaubnisregistern werden sämtliche Maßnahmen gespeichert, die durch die jeweils zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde in Zusammenhang mit der Erteilung der Fahrerlaubnisse und Führerscheine stehen. In unserem Fachbeitrag lesen Sie nicht nur, welche Daten davon umfasst sind, sondern auch, auf welche Ausnahmen Sie hier achten müssen!
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Bei den örtlichen Fahrerlaubnisregistern ist zwischen der Auskunft an die betroffene Person und die Datenübermittlung an Behörden und zuständige Stellen zu unterscheiden. Eine Auskunft über eigene Daten aus den Registern kann auf Antrag unentgeltlich erteilt werden. Daneben ist für gesetzlich geregelte Zwecke eine Übermittlung von Daten an Behörden möglich. Lesen Sie alles Weitere in unserem Fachbeitrag zu den örtlichen Fahrerlaubnisregistern!
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Die Daten der örtlichen Fahrerlaubnisregister unterliegen gewissen (datenschutzbedingten) Löschungsfristen. In unserem Praxisleitfaden lesen Sie, welche Daten unter welchen Vorausstzungen aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern zu löschen sind!
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Auch im Rahmen der örtlichen Fahrerlaubnisregister stellt sich die Frage nach Rechtsschutzmöglichkeiten. Gehen Eintragungen im örtlichen Fahrerlaubnisregister zu Lasten Ihres Mandanten, stellt sich bei zu Unrecht erfolgten Eintragungen bzw. bei zu Unrecht bestehenden Eintragungen die Frage nach möglichen Direktansprüchen auf Entfernung aus dem Register. Lesen Sie alles dazu in unserem Fachbeitrag - inklusive Erläuterungen über den Rechtsweg!
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