Die Bindungswirkung von Testamenten in der erbrechtlichen Praxis: Häufige Fehler und Haftungsfallen

Gemäß § 2271 BGB entfalten wechselseitige Verfügungen Bindungswirkung: ein abweichendes Testament eines Ehegatten ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Auslegungsschwerpunkt bei Ehegattentestamenten ist daher häufig, ob tatsächlich eine wechselseitige Verfügung vorliegt. Problematisch kann weiterhin sein, ob sich ein Ehegatte von der Bindungswirkung aus anderen Gründen lösen kann, etwa, wenn er selbst unerwartet nach der Errichtung des Testaments eine Erbschaft gemacht hat.

Hier finden Anwälte die wichtigsten Falllösungen zur Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testamentes!

Wann entsteht bei getrennten Verfügungen Bindungswirkung? (Fall mit Lösung)

Der Ehemann errichtet am 01.01.2005 folgendes formgültiges Testament: "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden setze ich meine beiden Kinder zu gleichen Teilen zu Erben ein. Sollte ein Kind nach dem Tod des Zuerstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so soll es auch nach dem Tod des Längstlebenden lediglich den Pflichtteil erhalten." Die Ehefrau errichtet am 01.03.2005 ebenfalls formgültig ein Testament mit exakt demselben Wortlaut. Der Ehemann stirbt im Jahr 2010. Im Jahr 2011 testiert die Ehefrau wie folgt: "Ich widerrufe alle früheren Verfügungen von Todes wegen. Meine Tochter soll lediglich den Pflichtteil erben". Wer wird Erbe nach der 2012 verstorbenen Ehefrau?

Dieser Fall veranschaulicht die Schwierigkeiten, die entstehen, wenn Ehegatten in getrennten Schriftstücken testieren - und erklärt, wann trotzdem die Bindungswirkung einer gemeinschaftlichen Verfügung entsteht.

 

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Berliner Testament und späterer Vermögenszufluss: Bleibt es bei der Bindungswirkung oder entsteht eine Abänderungsbefugnis? (Fall mit Lösung)

Die Eheleute setzten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Schlusserben des Letztversterbenden sollen der Sohn und die Tochter des Ehemanns aus erster Ehe werden. Einige Jahre nach dem Tod des Ehemanns verstarb auch die Tochter des Ehemanns. Sie hinterließ einen Sohn. Die Ehefrau errichtete später ein Testament, in dem sie ihre Nichte als Alleinerbin einsetzte. Der Nachlass nach der Ehefrau stammte im Wesentlichen aus einer Erbschaft, die die Ehefrau erst nach dem Tod des Ehemanns erhielt. Wer wird Erbe nach der letztversterbenden Ehefrau?

Wenn einem Ehegatten nach der Errichtung des Berliner Testaments Vermögen durch eine Erbschaft zufließt, ist problematisch, ob die Bindungswirkung des Berliner Testaments bestehen bleibt. Eine ausführliche Darstellung dieser Rechtsfrage enthält die Lösung!

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Gemeinschaftliches Testament mit Bindungswirkung oder nicht? (Fall mit Lösung)

Der Ehemann errichtet am 01.01.2005 folgendes formgültiges Testament: "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden setze ich meine beiden Kinder zu gleichen Teilen zu Erben ein. Sollte ein Kind nach dem Tod des Zuerstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so soll es auch nach dem Tod des Längstlebenden lediglich den Pflichtteil erhalten." Die Ehefrau errichtet am 01.03.2005 ebenfalls formgültig ein Testament mit exakt demselben Wortlaut. Der Ehemann stirbt im Jahr 2010. Im Jahr 2011 testiert die Ehefrau wie folgt: "Ich widerrufe alle früheren Verfügungen von Todes wegen. Meine Tochter soll lediglich den Pflichtteil erben". Wer wird Erbe nach der 2012 verstorbenen Ehefrau?

Nur, wenn ein gemeinschaftliches Testament vorliegt, kann eine Wechselbezüglichkeit bestehen und damit eine Bindungswirkung für den Letztversterbenden eintreten. Die Lösung erklärt, wie Sie für und wie sie gegen die Bindungswirkung argumentieren können.

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So formulieren Sie ein Berliner Testament! (Muster)

Die richtigen Mustern erleichtern Ihren Arbeitsaufwand erheblich! Hier finden Sie ein prkatisches Muster für ein Berliner Testament nach der Einheitslösung mit Schlusserbeneinsetzung eines Kindes sowie Anfechtungsverzicht und Wiederverehelichungsklausel - damit die Bindungswirkung zwischen den Ehegatten von Anfang an geklärt ist!

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Nutzen Sie diese Checkliste für ein Berliner Testament!

Diese Checkliste enthält alle Fragen, die Sie sich und Ihren Mandanten stellen müssen, wenn es um ein Berliner Testament geht!

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Erbrecht für Anwälte: Alles zu gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen (Einführung)

Auslegungsschwerpunkt bei gemeinschaftlichen Testamenten ist die Ermittlung des gemeinsamen Willens im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit der einzelnen Verfügungen und die daraus resultierende Bindungswirkung.

Nach § 2270 Abs. 3 BGB können lediglich die Erbeinsetzung (§ 1937 BGB) sowie die Anordnung von Vermächtnissen (§§ 1939, 2147-2191 BGB) und Auflagen (§§ 1940, 2192-2196 BGB) wechselbezüglich erfolgen. Erfahren Sie hier mehr über den Begriff der Wechselbezüglichkeit und zu den weiteren Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments.

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OLG München - Beschluss vom 28.03.2011: Abänderungsbefugnis und Anfechtung wegen Irrtums über die mit dem Tod des Erstversterbenden eintretende Bindungswirkung

1. Die Wechselbezüglichkeit der Einsetzung der Kinder des vorverstorbenen Ehegatten aus dessen erster Ehe als Schlusserben entfällt nicht allein deswegen, weil der überlebende Ehegatte erhebliches Vermögen von seiner Verwandtschaftsseite nach dem Tod des vorverstorbenen Ehegatten erhalten hat.

2. Der überlebende Ehegatte ist jedoch dann zu einer neuen Verfügung befugt, wenn und soweit im Rahmen der ergänzenden Testamentsauslegung eine entsprechende Abänderungsbefugnis festgestellt werden kann. Hierbei ist sowohl hinsichtlich der Annahme als auch des Umfangs der Abänderungsbefugnis ein strenger Maßstab anzulegen.

3. Ein Irrtum über die mit dem Tod des Erstversterbenden eintretende Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen stellt keinen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum dar (im Anschluss an BayObLG FamRZ 2003, 259 ).

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Checkliste Testament

Mit dieser Checkliste haken Sie Schritt für Schritt die relevanten Prüfpunkte bei der Testamentsgestaltung ab.

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