Diese Testamentsgestaltung muss jeder Anwalt kennen: Das Rentenvermächtnis zum Schutz des Nachlasses

Ihr Mandant möchte eine Person als Erben einsetzen, die sich in der Wohlverhaltensphase eines Verbraucherinsolvenzverfahrens befindet? In diesem Fall kann das Rentenvermächtnis dem Erblasserwillen entsprechen - unser Fall mit Lösung zeigt Ihnen alles, auf das Sie als Anwalt achten müssen!

Und wenn Sie ein Testament mit Rentenvermächtnis gestalten möchten, finden Sie auf dieser Seite ein passendes Muster!

Das Rentenvermächtnis bei Insolvenz des Erben - darauf müssen Sie achten!

Die Mandantin ist verwitwet. Aus der Ehe mit ihrem verstorbenen Mann sind zwei gemeinsame Kinder hervorgegangen. Infolge einer Überschuldungssituation befindet sich der Sohn in der Wohlverhaltensphase eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mit dem Ziel, nach Ablauf der sechsjährigen Laufzeit eine Restschuldbefreiung nach §§ 286 ff. InsO zu erlangen. Die Tochter der Mandantin ist gut situiert und verfügt über ausreichendes und gesichertes Einkommen. Die Mandantin möchte sicherstellen, dass im Fall ihres Ablebens die Erbschaft soweit wie rechtlich zulässig dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen ist. Die Mandantin hegt die Sorge, ihr Sohn müsse die Hälfte des ihm zufließenden Vermögenswerts an den Treuhänder herausgeben, um eine von ihm angestrebte Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Wesentliches Motiv der Mandantin ist, die Substanz des Nachlasses in der Familie zu erhalten. Sie will dies in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln.

Wird ein Bedürftiger bedacht, so stellt sich ein Rentenvermächtnis häufig als sinnvollste Gestaltung heraus - hier erfahren Sie, worauf Sie dafür achten müssen - mit praktischen Muster für ein entsprechendes Testament!

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So formulieren Sie ein Rentenvermätnis - nutzen Sie dieses Muster!

Passend zum Fall oben finden Sie hier ein Muster für ein Testament mit Rentenvermächtnis - damit steht der Beratung nichts mehr im Wege!

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BGH - Urteil vom 07.07.2004: Das Rentenvermächtnis ist eine außerordntliche, auf den Stammwert von Erbschaftsgegenständen gelegte Last

2. a) Grundpfandrechte, mit denen schon der Erblasser Nachlaßgrundstücke belastet hatte, stellen stets außerordentliche, auf den Stammwert von Erbschaftsgegenständen gelegte Lasten dar, auch wenn sie langfristig zu tilgen sind. b) Der Erblasser kann den Vorerben jedoch im Wege eines Vermächtnisses zugunsten des Nacherben verpflichten, die Grundpfandrechte aus den an sich dem Vorerben zustehenden Nutzungen der Erbschaft zu tilgen mit der Folge, daß Erstattungsansprüche aus § 2124 Abs. 2 BGB insoweit nicht geltend gemacht werden können.

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Checkliste Testament

Mit dieser Checkliste haken Sie Schritt für Schritt die relevanten Prüfpunkte bei der Testamentsgestaltung ab.

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