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Für Anwälte: Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen

Zahlt der Schuldner einer Geldforderung nicht, stellt sich regelmäßig die Frage, über welchen Weg diese durchgesetzt werden kann. Verfügt der Schuldner etwa über Immobilienvermögen, kann die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen betrieben werden. Dabei ist im Wesentlichen zwischen der Zwangssicherungshypothek, der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung zu unterscheiden. Erfahren Sie in den folgenden Fachbeiträgen insbesondere, worauf Sie als Anwalt bei der Zwangsversteigerung achten müssen. Daneben haben wir Ihnen zwei bewährte Muster für die Praxis bereitgestellt, mit denen Sie die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners beantragen können.

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte als unbewegliches Vermögen in der Zwangsvollstreckung

Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (auch Immobiliarzwangsvollstreckung genannt) unterliegen Grundstücke, Grundstücksbruchteile und grundstücksgleiche Rechte, insbesondere das Erbbaurecht (§§ 864, 870 ZPO). Auch Schiffe, Schiffsbauwerke und in der Luftfahrzeugrolle eingetragene Flugzeuge, Hubschrauber u.Ä. sowie Bahneinheiten sind als Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen anzusehen, wobei eine Zwangsverwaltung dieser Gegenstände jedoch ausscheidet. Als Grundstück im Rechtssinn gilt der abgegrenzte Teil der Erdoberfläche (Grundstück im tatsächlichen Sinn), der im Grundbuch unter einer laufenden Nummer eingetragen ist (Realfolium, § 3 Abs. 1 GBO).

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Ziel der Zwangsversteigerung als Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Die Zwangsversteigerung dient wie alle Vollstreckungsverfahren der Rechtsdurchsetzung. Verfahrensziel ist es, die Geldforderung des Gläubigers aus dem Grundstückserlös zu befriedigen. Dabei hängt die Zulässigkeit des Verfahrens nicht davon ab, dass die Gläubigerforderung einen Mindestbetrag erreicht oder anderweitige Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos verliefen. Auch ist die Unzulässigkeit eines Versteigerungsverfahrens nicht daran festzumachen, dass der Gläubiger damit den Schuldner unter Druck setzen möchte (vgl. BGH v. 09.10.2014 - V ZB 25/14). Kann jedoch ein Zwangsversteigerungsverfahren die Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus dem Versteigerungserlös von vornherein erkennbar nicht einmal teilweise erreichen, sind die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht als notwendig i.S.v. § 788 Abs. 1 ZPO anzusehen. Die Zwangsversteigerung hat den Verlust des schuldnerischen Grundbesitzes zur Folge hat.

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Örtlich zuständiges Gericht für die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen im Falle der Zwangsversteigerung.

Für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist, § 1 Abs. 1 ZVG (= Gemarkung des Grundstücks). Es handelt sich um eine ausschließliche Zuständigkeit. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben bisher von der in § 1 Abs. 2 ZVG enthaltenen Ermächtigung Gebrauch gemacht und die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren bei verschiedenen Amtsgerichten zentralisiert. Es handelt sich hierbei um eine ausschließliche Zuständigkeit gem. § 802 ZPO, daher kann von den Beteiligten keine Vereinbarung zur Zuständigkeit getroffen werden, § 40 Abs. 2 ZPO. Wird der Zwangsversteigerungsantrag bei einem nicht zuständigen Gericht im gemeinsamen Bezirk gestellt, so ist dieser unter Erteilung einer Abgabennachricht von Amts wegen abzugeben.

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Das Antragsrecht auf Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen bei der Zwangsversteigerung

Jeder Gläubiger, der gegen den Grundstückseigentümer einen titulierten Geldanspruch hat, ist berechtigt, die Zwangsversteigerung zu beantragen. Neben dem Geldzahlungstitel ist kein Duldungstitel erforderlich. Der schuldrechtliche Anspruch des Antragsgläubigers steht im Versteigerungsverfahren in der Rangklasse 5 und geht somit allen dinglichen Ansprüchen, soweit diese in der Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG zu befriedigen sind, im Rang nach (vgl. Teil 7/7.5.1). Unter mehreren in der Rangklasse 5 betreibenden Gläubigern bestimmt sich die Rangfolge nach dem Zeitpunkt der jeweiligen Beschlagnahme. Gläubiger, denen ein dinglicher Zahlungsanspruch aus dem Grundstück zusteht, können das Zwangsversteigerungsverfahren unter Vorlage eines Duldungstitels betreiben.

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Muster: Versteigerungsantrag aus dinglichem Recht für die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen

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Muster: Versteigerungsantrag wegen einer persönlichen Forderung für die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen.

Hier finden Sie ein Muster zum Versteigerungsantrag wegen einer persönlichen Forderung für Ihre anwaltliche Praxis.

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Örtliche Zuständigkeit für eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein bestimmtes Grundstück (OLG Brandenburg - Urteil vom 22.07.2009 - 4 U 2/09)

Eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück kann nur am allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners, unter keinen rechtlichen Gesichtspunkt aber am Gerichtsstand der belegenen Sache erhoben werden.

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Beweislast des Anwalts für Abstandnahme des Mandanten von Zwangsvollstreckung in Immobilie (OLG Celle - Urteil vom 31.08.2005 - 3 U 71/05)

Übersendet ein Mandant seinem Prozessbevollmächtigten nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrags einen Grundbuchauszug, aus dem sich ein hälftiger Eigentumsanteil der Schuldnerin an einem Grundstück ergibt, ist der Anwalt dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Mandant von einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie Abstand genommen hat.

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