Unfallflucht: § 34 StVO

+++Tipp+++ Spezialreport Fahrerflucht 2022: Praktische Tipps für eine erfolgversprechende Verteidigung. Hier klicken und gratis downloaden!

Was genau nach einem Verkehrsunfall zu tun ist, steht nicht in § 142 StGB, sondern in § 34 StVO. Der Paragraph normiert die generellen Verhaltenspflichten des Beteiligten eines Verkehrsunfalls und stellt Verstöße hiergegen unter Bußgeld.

Was die Wenigsten wissen: Ein Verstoß gegen diese Norm kann auch mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn das Strafverfahren eingestellt wird.

Allerdings will diese Norm hier nicht weiter gehen als die Strafnorm. Und Unfallflucht ist, siehe oben, nur vorsätzlich begehbar.

Wer etwa fahrlässig einen Verkehrsunfall nicht wahrnimmt und deshalb nicht unverzüglich anhält, ist weder strafbar noch muss er ein Bußgeld bezahlen (Einzelheiten bei Sitter, Straßenverkehrsrecht, Kommentierung zu § 34 StVO, Mai 2018).

Spezialreport Fahrerflucht 2022

Wie Sie Ihre Mandanten bei Fahrerflucht erfolgreich verteidigen können, zeigt Ihnen unser Autor und Fachwanwalt für Verkehrsrecht Christian Sitter im vorliegenden Spezialreport.

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!

Empfehlungen der Redaktion

Tut uns Leid! Dieses Produkt ist zur Zeit leider nicht verfügbar! (#3)

Jetzt auch als Online-Version. Dank des innovativen Konzepts bearbeiten Sie Ihre Owi-Mandate schnell und zielsicher. Auch für Neueinsteiger und Gelegenheitsverkehrsrechtler geeignet.

19,95 € mtl. zzgl. USt