Parallel zur Anforderung der Haftungsübernahme, vor allem sobald das Sachverständigengutachten vorliegt, sollte sich der Berater beim Mandaten melden und ihm zunächst mitteilen, dass der erste Schritt auf dem Weg zur effektiven Unfallregulierung bereits veranlasst wurde.
Zwar wird der Mandant ohnehin eine Durchschrift der Bestätigung der Haftungsübernahme erhalten, doch gerade in dieser Phase, in der der Geschädigte oftmals viele unbeantwortete Fragen hat, ist persönlicher Kontakt und Fürsorge besonders wichtig.
Jetzt sollte zunächst einmal abgeklärt werden, welche Ängste und Sorgen den Mandanten zu diesem Zeitpunkt besonders beeinträchtigen, um durch Aufklärung und Antworten schnelle Abhilfe zu ermöglichen.
Zudem wird der Mandant vielleicht schon mitteilen können, wie er mit dem verunfallten Pkw zu verfahren gedenkt: Will er einen neuen Pkw erwerben oder reparieren lassen?
Diese Planungen des Mandanten kann der Berater zum Anlass nehmen, um Vor- und Nachteile der verschiedenen Abrechnungsarten zu erläutern und diese, bezogen auf die Werte im konkreten Schadensgutachten, darzustellen.
Schließlich mögen sich neue Erkenntnisse im Hinblick auf einen eingetretenen Personenschaden ergeben haben, die so ebenfalls zeitnah verarbeitet werden können.
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