Antrag auf Feststellung der Vaterschaft - Nutzen Sie unseren Beispielfall mit Lösung und Musterantrag

Gemäß § 1600d BGB kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden. Die Entscheidung obliegt jeweils dem Familiengericht. Zweck des Verfahrens ist die Feststellung des wirklichen biologischen Vaters, da § 1600d BGB der Verwirklichung des sich aus § 1589 BGB ergebenden Abstammungsprinzips dient und es dementsprechend auf die Feststellung der biologischen Vaterschaft ankommt. Im Folgenden erhalten Sie alle Informationen, die Sie für den erfolgreichen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft benötigen.

Die Feststellung der Vaterschaft beantragen - so geht's (Fall mit Lösung und Antragsmuster)

Ein typischer Fall: Ihre Mandantin teilt Ihnen während des Beratungsgesprächs mit, sie habe vor einem Monat einen Sohn geboren. Als Vater komme nur ihr jahrelanger Freund in Betracht. Zwar habe sie, kurz bevor sie festgestellt habe, dass sie schwanger sei, auch kurzfristig parallel eine intime Beziehung mit einem anderen Mann geführt, dieser habe sich allerdings dazu bereit erklärt, einen Vaterschaftstest zu machen. Er sei laut Ergebnis des Vaterschaftstests von der Vaterschaft ausgeschlossen. Damit komme nur noch der langjährige Freund als biologischer Vater in Betracht. Einen Vaterschaftstest habe er aber bislang verweigert. Wie gehen Sie vor? Eine typische Mandatssituation verschafft Ihnen die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.

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Vaterschaftfeststellungsverfahren (Überblick)

Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft kommt alternativ zur Anerkennung in Betracht, wenn keine Vaterschaft nach §§ 1592 Nr. 1 und 2, 1593 BGB besteht.

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Keine Kostenbelastung des minderjährigen Kindes im VaterschaftsfeststellungsverfahrenFamFG § 81 Abs. 3

Leitsatz:

Auch im Abstammungsverfahren gilt § 81 Abs. 3 FamFG, so dass einem minderjährigen Verfahrensbeteiligten keine Kosten auferlegt werden können.

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Kostenentscheidung nach erfolgloser Vaterschaftsfeststellung

Leitsätze:

Wenn beide (potentielle) Eltern zur Unklarheit der Vaterschaft beigetragen haben, entspricht es nach erfolgloser Vaterschaftsfeststellung regelmäßig der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen ihnen aufzuteilen und keine Erstattung außergerichtlicher Kosten anzuordnen. Es entspricht dem Grundsatz des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst zu übernehmen hat.

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§ 248 FamFG: Einstweilige Anordnung bei Feststellung der Vaterschaft (Gesetzestext)

§ 248 FamFG

(1) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind oder dessen Mutter in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600 d des Bürgerlichen Gesetzbuchs anhängig ist.

 

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Checkliste Vaterschaftsfeststellung

Rund um den Antrag auf Vaterschaftsfeststellung haben Sie als Anwalt Dutzende Fragen im Blick zu behalten. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.

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