Die Haftung des Verwaltungsbeirats im Wohnungseigentumsrecht: Hier finden Sie als Anwalt alle relevanten Informationen

Unter welchen Voraussetzungen haftet der Verwaltungsbeirat? Wann und nach welchen Normen haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Mitglieder des Verwaltungsbeirats, wann wird die Pflichtverletzung/Kenntnis des Verwaltungsbeirats der Gemeinschaft zugerechnet? Was sind die typischen Beispielsfälle für die Haftung des Verwaltungsbeirats?

Stellen auch Sie sich als Anwalt, der sich mit der Haftung des Verwaltungsbeirats im Wohnungseigentumsrecht befasst, diese Fragen? Dann sind Sie auf unserer anwaltlichen Themenseite genau richtig, denn hier finden Sie alle Antworten kompakt für Sie zusammengefasst! Lesen Sie bis zum Schluss und seien Sie rundum informiert. So sichern Sie die optimale Beratung und Vertretung Ihrer Mandanten!

 

Das sind die Voraussetzungen der Haftung des Verwaltungsbeirats

Die Haftung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats folgt den Regeln der unentgeltlichen Geschäftsbesorgung, ergibt sich also aus den Vorschriften über den Auftrag (§§ 662 ff. BGB). Für alle Haftungstatbestände ist zu beachten, dass nicht der Verwaltungsbeirat als Gremium/Kollektiv haftet, sondern immer das einzelne Beiratsmitglied, das sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Was sind die konkreten Voraussetzungen für die Haftung des Verwaltungsbeirats? Wann handelt ein Mitglied des Verwaltungsbeirats grob fahrlässig, wann ist es unentgeltlich tätig? Welche Unterschiede ergeben sich hierbei zur Haftung des entgeltlich tätigen Verwaltungsbeiratsmitglieds? In unserem Fachbeitrag finden Sie alle Informationen über die Haftungsvoraussetzungen!

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Zurechnung der Pflichtverletzung? Die Haftung der Gemeinschaft für die Mitglieder des Verwaltungsbeirats

Die Wohnungseigentümergemeinschaft haftet für die Pflichtverletzung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats unter den Voraussetzungen des § 278 BGB. Wann sind diese erfüllt bzw. wann handelt der Verwaltungsbeirat als Erfüllungsgehilfe der Wohnungseigentümergemeinschaft? Wann ist der Verwaltungsbeirat Verrichtungsgehilfe der Wohnungseigentümergesellschaft, sodass für die Haftung § 831 BGB gilt? Kann auch § 31 BGB herangezogen werden? Hier finden Sie die Antworten!

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Wann wird die Kenntnis der Verwaltungsbeiratsmitglieder der Gemeinschaft zugerechnet?

Wann wird die Kenntnis der Mitglieder des Verwaltungsbeirats der Wohnungseigentümergemeinschaft zugerechnet, sodass es zu einer Haftung der Gemeinschaft kommt? Nach welchen Normen kommt es zu der Zurechnung der Kenntnis? Findet § 166 Abs. 1 BGB Anwendung? Erfahren Sie hier alles über die Zurechnung der Kenntnis des Verwaltungsbeirats, die zu einer Haftung der Gemeinschaft führen kann! 

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Relevante Beispielsfälle für eine Haftung des Verwaltungsbeirats

Klicken Sie hier, um sich unsere einschlägigen Beispiele für eine Haftung des Verwaltungsbeirats anzuschauen!

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