Themenspezial „Wechselmodell Unterhalt“. Wenn getrenntlebende oder geschiedene Eltern ihre Kinder zu gleichen Teilen betreuen, sie also ein reines Wechselmodell praktizieren, sollte es keinen Streit über den Barunterhalt geben. Erfahren Sie im folgenden Artikel, unter welchen Voraussetzungen es doch zum Streit kommen kann und wie man solche Fälle löst. Hier klicken und zur Seite „Wechselmodell Unterhalt“ wechseln.
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