+++Aktueller Hinweis 2024+++ Reform im Unterhaltsrecht 2024 bringt endlich Neuerungen rund um den Kindesunterhalt und das Wechselmodell. Hier klicken und Themenseite zur Unterhaltsrechtsreform 2024 öffnen.

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„Wechselmodell Unterhalt“. Wenn getrenntlebende oder geschiedene Eltern ihre Kinder zu gleichen Teilen betreuen, sie also ein reines Wechselmodell praktizieren, sollte es keinen Streit über den Barunterhalt geben. Erfahren Sie im folgenden Artikel, unter welchen Voraussetzungen es doch zum Streit kommen kann und wie man solche Fälle löst. Hier klicken und zur Seite „Wechselmodell Unterhalt“ wechseln.

„Wechselmodell Sorgerecht”. Nach einer Trennung obliegt es den Eltern zu regeln, von welchem Elternteil das Kind zukünftig betreut werden soll. Es kann seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil begründen (Residenzmodell). Denkbar sind jedoch auch andere Betreuungsformen, wie das Wechselmodell oder das Nestmodell (Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl. 2021; Hammer, FamRZ 2021, 905; Steinbach/Augustijn/Helms/Schneider, FamRZ 2021, 729). Im folgenden Beitrag geht es um die Regelung des Wechselmodells. Hier klicken und weiterlesen.

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