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Wechselmodell Unterhalt. Wenn getrenntlebende oder geschiedene Eltern ihre Kinder zu gleichen Teilen betreuen, sie also ein reines Wechselmodell praktizieren, sollte es keinen Streit über den Barunterhalt geben. Erfahren Sie im folgenden Artikel, unter welchen Voraussetzungen es doch zum Streit kommen kann und wie man solche Fälle löst. Hier klicken und zur Seite „Wechselmodell Unterhalt“ wechseln.

Wechselmodell Sorgerecht.Nach einer Trennung obliegt es den Eltern zu regeln, von welchem Elternteil das Kind zukünftig betreut werden soll. Es kann seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil begründen (Residenzmodell). Denkbar sind jedoch auch andere Betreuungsformen, wie das Wechselmodell oder das Nestmodell (Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl. 2021; Hammer, FamRZ 2021, 905; Steinbach/Augustijn/Helms/Schneider, FamRZ 2021, 729). Im folgenden Beitrag geht es um die Regelung des Wechselmodells. Hier klicken und weiterlesen.

BGH, Beschl. v. 01.02.2017 - XII ZB 601/15: Gerichtliche Anordnung des Wechselmodells.Der BGH hat entschieden, dass das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf. Auch die Voraussetzungen hat das Gericht näher bestimmt. Neben dem Kindeswohl ist  das Verhältnis zwischen den Eltern ausschlaggebend. Hier mehr zur Entscheidung erfahren.

BGH - Beschluss vom 11.01.2017 XII ZB 565/15: Einstand beider Elternteile für den Barunterhalt des Kindes im Fall des Wechselmodells; Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern; Einbeziehung der infolge des Wechselmodells entstehenden Mehrkosten; Berücksichtigung des geleisteten Naturalunterhalts während der Betreuungszeit als (teilweise) Erfüllung des Unterhaltsanspruchs; Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs vom Kind gegen den besser verdienenden Elternteil; Anrechnung des Kindergelds im Fall des Wechselmodells zur Hälfte auf den Barbedarf des Kindes. Mehr erfahren.

BGH - Beschluss vom 20.04.2016 XII ZB 45/15: Wechselmodell: Bemessung des Unterhaltsbedarfs; Berechnung des isolierten Kindergeldausgleichs. Der BGH hat die streitige Frage des Kindergeldausgleichs beim Wechselmodell geklärt. Die Grundsatzentscheidung befasst sich außerdem mit der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den beiderseitigen zusammengerechneten Einkünften der Eltern, dem Bezug von Kindergeld bei konkurrierenden Berechtigungen und dem Anspruch eines geschiedenen Elternteils auf Auskehrung des hälftigen Kindergelds auf Grundlage des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Mehr erfahren.

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