Zweckentfremdung von Wohnraum: Das ist die Rechtslage

Das Zweckentfremdungsrecht ist seit Jahren Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. In welchen Fällen genau liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor? Was gilt in welcher Gemeinde? Selbst erfahrene Rechtsanwälte können hier schon mal durcheinander kommen. Unsere Themenseite zur Zweckentfremdung und zum Zweckentfremdungsverbot bringt Ordnung in die Materie - alle relevanten Fachinformationen erhalten Sie in den weiterführenden Beiträgen.

Die Rechtsgrundlage für das Zweckentfremdungsverbot: Alles über Artikel 6 MRVerbG

Art. 6 MRVerbG soll in Gebieten mit unzureichender Wohnraumversorgung den Bestand von Wohnraum schützen. Soweit die Bundesländer Zweckentfremdungsverordnungen erlassen haben, dürfen die zu Wohnzwecken geeigneten und bestimmten Räume ohne behördliche Genehmigung nicht mehr einer anderen Nutzung zugeführt werden. Was genau im Gesetz steht und was das für die Praxis bedeutet, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Zivilrechtliche Auswirkungen des Verbots der Wohnraumzweckentfremdung aus Art. 6 § 1 MRVerbG

Art. 6 § 1 MRVerbG ist kein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB. Ein Gewerbemietvertrag über zweckentfremdeten Wohnraum ist daher nicht mangels behördlicher Genehmigung der Zweckänderung unwirksam. Die Behörde kann dem Vermieter aber ein Bußgeld auferlegen. Im Regelfall führt das Bußgeldverfahren dazu, dass die Zweckentfremdung aufgegeben wird. Der Mieter kann das Mietverhältnis nach § 543 BGB fristlos kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach § 536a Abs. 1 BGB verlangen, da hier ein anfänglicher Mangel der Mietsache vorliegt. Wusste der Mieter aber, dass die erforderliche behördliche Genehmigung für eine gewerbliche Nutzung fehlt, stehen ihm nach § 536b Satz 1 BGB die in §§ 536 , 536a BGB bestimmten Rechte nicht zu. Alle weiteren wichtigen zivilrechtlichen Auswirkungen des Zweckentfremdungsverbots sehen Sie im nachfolgenden Fachbeitrag.

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Rechtsverordnungen der Länder zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

Hier der Länderüberblick: Welche Bundesländer haben Verordnungen zum Zweckentfremdungsverbot erlassen - und was gilt konkret in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen? Was ist jeweils die Rechtsgrundlage, welches Ministerium ist federführend? Die relevanten Infos zu den Regelungen der Länder gibt es hier.

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