Erbrecht -

Zentrales Testamentsregister soll veraltetes Karteikartensystem ersetzen

Nach einer Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg soll ein Zentrales Testamentsregister das bisherige Karteikartensystem der Geburtsstandesämter ersetzen.

Das Landeskabinett hat am Montagabend eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Beschleunigung gerichtlicher Nachlassverfahren beschlossen. Der Gesetzentwurf wird am 23.04.2010 in den Bundesrat eingebracht. Betroffen von einer solchen Reform wären jährlich etwa 300.000 Testamente und Erbverträge.

Ziel Beschleunigung gerichtlicher Nachlassverfahren


Um Erben zeitnah bestimmen und einen Erbschein erteilen zu können, müssten Nachlassgerichte möglichst kurzfristig nach einem Erbfall etwaige Testamente und Erbverträge in den Händen halten. Ein veraltetes Karteikartensystem und veraltete Meldewege führten derzeit zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten, erklärte Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) am Dienstag in Stuttgart. Dies soll sich mit dem Zentrales Testamentsregister ändern.

Moderner Datenschutz gewahrt

Im Zentralen Testamentsregister würden nur die Daten gespeichert, die zum Auffinden der verwahrten Urkunden erforderlich seien, nicht aber etwa der Inhalt des Testaments. Auskünfte zur Ermittlung der erbrelevanten Urkunden könne nur den unmittelbar am Meldesystem beteiligten Amtspersonen erteilt werden und zu Lebzeiten auch nur dann, wenn der Erblasser vorher zugestimmt habe.

Zentrales Testamentsregister als neuer Dreh- und Angelpunkt


In Zukunft würden die Amtsgerichte und Notare dem Zentralen Testamentsregister elektronisch übermitteln, dass ein Testament oder ein Erbvertrag in Verwahrung genommen worden sei. Dort würden diese Informationen zentral registriert und elektronisch gespeichert. Im Sterbefall benachrichtige dann das Standesamt des Sterbeortes das Zentrale Testamentsregister. Dort werde zunächst automatisiert geprüft, ob der Erblasser Verfügungen von Todes wegen getroffen habe. Dann benachrichtige das Zentrale Testamentsregister elektronisch sowohl das Amtsgericht oder den Notar, der die Urkunde verwahre, als auch das Nachlassgericht über die Existenz eines Testaments oder Erbvertrags.

Praktische Umsetzung

Im Zentralen Testamentsregister wird die Existenz folgender erbfolgerelevanter Urkunden erfasst: Öffentlich beurkundete Testamente und Erbverträge sowie privatschriftliche Testamente, die beim Notar oder beim Amtsgericht in besondere amtliche Verwahrung gegeben werden. Nicht aufgenommen werden können privatschriftliche Testamente, die nicht in amtliche Verwahrung gegeben, sondern zu Hause, im Safe oder an einem anderen Ort aufbewahrt werden.

Betrieben werden soll das Zentrale Testamentsregister von der Bundesnotarkammer.

Mit folgenden Gebühren ist zu rechnen: Registrierungsgebühr: 15,- Euro, Auskunftsgebühr: 5,- Euro.

Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg - Pressemitteilung vom 13.04.10