Verkehrsrecht -

Änderungen bei der Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge

Der Bundesrat hat Kennzeichnungsverordnungen nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt.

Entgegen der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung sollen nach Ansicht des Bundesrates nicht fünf, sondern lediglich vier Schadstoffgruppen vorgesehen werden. Dies diene der Verwaltungsvereinfachung.

Wie vor kurzem berichtet, sollend die Plaketten, die am Kraftfahrzeug angebracht werden müssen und die über die jeweilige Schadstoffgruppe Auskunft geben, zur Erleichterung der Überwachung farblich gekennzeichnet werden. So soll die Plakette der Schadstoffgruppe zwei rot, die der Schadstoffgruppe drei gelb und die der Schadstoffgruppe vier grün sein.

Des Weiteren sollen nach Ansicht des Bundesrates Beginn und Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung der Feinstaubbelastung in einer Zone durch ein neues Zeichen gekennzeichnet werden. Das in der Verordnung der Bundesregierung vorgesehene Smog-Zeichen sei hierzu nicht geeignet, da die durch Feinstaub hervorgerufenen Luftbelastungen, bei weitem nicht mit den Luftbelastungen eines Smog-Alarms vergleichbar sind.

Darüber hinaus soll die Verordnung nicht sofort nach Verkündung, sondern erst fünf Monate später in Kraft treten. Die Zulassungsbehörden bedürften eines gewissen Vorlaufs um die Plaketten zu beschaffen und deren Ausgabe vorzubereiten.

Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, die Verordnung mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zu verkünden oder von einer Verkündung Abstand zu nehmen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 13.04.06