Verkehrsrecht -

Bundesrat fordert Änderungen an Kennzeichnungsverordnung

Kennzeichnungsverordnung wurde vom Bundesrat nur nach Maßgabe mehrerer Änderungen akzeptiert.

Bei der Verordnung geht es um die Kennzeichnung von Fahrzeugen im Zusammenhang mit Verkehrsverboten bei hoher Feinstaubbelastung. Die Änderungswünsche betreffen Detailprobleme wie die Anzahl der Schadstoffgruppen und die Beschilderung bei Verkehrsverboten. Als unnötige Bürokratie komplett abgelehnt hat die Länderkammer dagegen die geplante Fahrrad-Ausrüstungsverordnung.

Kennzeichnungsverordnung

 

 

 

Entgegen der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung sollen nach Ansicht des Bundesrates aus Vereinfachungsgründen nicht fünf, sondern lediglich vier Schadstoffgruppen vorgesehen werden. Die Plaketten, die am Kraftfahrzeug angebracht werden müssen und die über die jeweilige Schadstoffgruppe Auskunft geben, sollen zudem zur Erleichterung der Überwachung farblich gekennzeichnet werden. So soll die Plakette der Schadstoffgruppe zwei rot, die der Schadstoffgruppe drei gelb und die der Schadstoffgruppe vier grün sein.

 

 

 

Außerdem sollen nach Ansicht des Bundesrates Beginn und Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung der Feinstaubbelastung in einer Zone durch ein neues Zeichen gekennzeichnet werden. Das in der Verordnung der Bundesregierung vorgesehene Smog-Zeichen sei hierzu nicht geeignet, da die durch Feinstaub hervorgerufenen Luftbelastungen, bei weitem nicht mit den Luftbelastungen eines Smog-Alarms vergleichbar sind.

 

 

 

Schließlich soll die Verordnung nicht sofort nach Verkündung, sondern erst fünf Monate später in Kraft treten. Die Zulassungsbehörden bedürften eines gewissen Vorlaufs um die Plaketten zu beschaffen und deren Ausgabe vorzubereiten.

 

 

 

Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, die Verordnung mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zu verkünden oder von einer Verkündung Abstand zu nehmen.

 

 

 

In einer Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass auch die Grenzwerte für Stickoxide in vielen Ballungsräumen überschritten werden. Die Kennzeichnungsverordnung enthalte jedoch keinen Mechanismus, um darauf zu reagieren. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, noch vor der Sommerpause 2006 eine Verordnung für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelminderungssystemen vorzulegen.

 

 

 

Fahrrad-Ausrüstungsverordnung

 

 

 

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seine Zustimmung verweigert. Die Verordnung sah vor, die technischen Anforderungen an Fahrräder und Fahrradanhänger an den Stand der Technik anzupassen, entsprechende Bestimmungen der StVZO zu konkretisieren und in eine eigene Fahrradausrüstungsverordnung zu übernehmen.

 

 

 

Der Bundesrat hegt jedoch erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit einer solchen Verordnung und ist der Ansicht, dass sie dem Grundsatz zum Abbau überflüssiger bürokratischer Regelungen widerspreche. Das Ziel der Erhöhung der Sicherheitsanforderungen könne auch ohne zusätzliche Normsetzung erreicht werden.

 

 

 

In einer Entschließung wird die Bundesregierung daher aufgefordert, auf Zweiradhersteller und -handel sowie die betroffenen Interessen- und Verbraucherverbände dahingehend einzuwirken, dass Verbesserungen bei der Sicherheitsausstattung von Fahrrädern auch ohne Verordnung vorgenommen werden.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 07.04.06