Verkehrsrecht -

EG-Typengenehmigung für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge

Das Europäische Parlament hat am 03.09.2008 eine Verordnung verabschiedet, mit der zum ersten Mal harmonisierte technische Vorschriften für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb erlassen werden sollen.

Da wasserstoffbetriebene Fahrzeuge derzeit nicht in das EG-Typgenehmigungssystem einbezogen sind, können die Mitgliedstaaten Einzelgenehmigungen erteilen. Bei dieser Genehmigungspraxis besteht die Gefahr, dass jeder Mitgliedstaat seine eigenen Genehmigungsbedingungen aufstellt und der Binnenmarkt gestört wird, so die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments Anja Weisgerber.

Sauberer Fahrzeugantrieb der Zukunft

Wasserstoffantrieb gilt als sauberer Fahrzeugantrieb der Zukunft auf dem Weg in eine schadstofflose Kreislaufwirtschaft, die auf der Wiederverwendung von Rohstoffen und erneuerbaren Energien beruht, weil er weder kohlenstoffhaltige Schadstoffe noch Treibhausgase emittiert, so die Verordnung. Allerdings sei Wasserstoff "ein Energieträger und keine Energiequelle", so dass der klimapolitische Nutzen des Wasserstoffantriebs davon abhänge, aus welcher Quelle der Wasserstoff gewonnen wird. Folglich müsse auf die Nachhaltigkeit der Wasserstofferzeugung möglichst aus erneuerbaren Energien geachtet werden, d. h. die ökologische Gesamtbilanz des Einsatzes von Wasserstoff als Motorentreibstoff muss positiv sein.

Kommission legt Anforderungen und Prüfverfahren fest

Die Kommission wird ermächtigt, Anforderungen und Prüfverfahren für Wasserstoff-Antriebssysteme, Wasserstoff führende Bauteile sowie für Systeme festzulegen, in denen neue Techniken der Speicherung und Nutzung von Wasserstoff zum Einsatz kommen. Darüber hinaus kann die Kommission besondere Anforderungen an den Aufprallschutz wasserstoffbetriebener Fahrzeuge und an die integrierte Sicherheit von Wasserstoffsystemen sowie Verfahren zu ihrer Prüfung festlegen.

Auch Motorräder einbeziehen

Die Verordnung gilt, wie vom EP gewünscht, auch für Motorräder. Diese seien Erstanwender von Wasserstoff als Kraftstoff, so dass sie von der Verordnung mit erfasst werden müssten. Die Nutzung von Wasserstoff für diese Fahrzeuge erfordere weniger Anstrengungen, da die technischen Herausforderungen und der Umfang an erforderlichen Investitionen nicht so groß sein wie bei Kraftfahrzeugen.

Europaweites Tankstellennetz

Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb können auf dem Markt nur dann erfolgreich sein, wenn eine ausreichende Tankstelleninfrastruktur in Europa vorhanden ist. Die Verordnung verlangt deshalb von der EU-Kommission die Prüfung geeigneter Maßnahmen, um den Aufbau eines europaweiten Tankstellennetzes für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge zu unterstützen.

Wasserstoffgemische übergangsweise als Kraftstoff verwenden

Wasserstoffgemische können übergangsweise als Kraftstoff verwendet werden, um die Einführung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen in Ländern zu fördern, in denen eine gute Erdgasinfrastruktur besteht. Die Kommission solle deshalb Anforderungen für die Verwendung von Gemischen aus Wasserstoff und Erdgas/Biomethan entwickeln, insbesondere mit einem Mischungsverhältnis von Wasserstoff und Erdgas, das der technischen Realisierbarkeit und dem Nutzen für die Umwelt Rechnung trägt.

Quelle: EP - Pressemitteilung vom 03.09.08