Verkehrsrecht -

Fahrrad-Ausrüstungsverordnung abgelehnt

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seine Zustimmung verweigert.

Die Verordnung sah vor, die technischen Anforderungen an Fahrräder und Fahrradanhänger an den Stand der Technik anzupassen, entsprechende Bestimmungen der StVZO zu konkretisieren und in eine eigene Fahrradausrüstungsverordnung zu übernehmen.

Der Bundesrat hegt jedoch erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit einer solchen Verordnung und ist der Ansicht, dass sie dem Grundsatz zum Abbau überflüssiger bürokratischer Regelungen widerspreche. Das Ziel der Erhöhung der Sicherheitsanforderungen könne auch ohne zusätzliche Normsetzung erreicht werden.

In einer ebenfalls beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung daher aufgefordert, auf Zweiradhersteller und -handel sowie die betroffenen Interessen- und Verbraucherverbände dahingehend einzuwirken, dass Verbesserungen bei der Sicherheitsausstattung von Fahrrädern auch ohne Verordnung vorgenommen werden.

Quelle: Bundesrat - Pressmitteilung vom 13.04.06