Der Bundesrat hat der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften seine Zustimmung verweigert.
Die Verordnung sah vor, die technischen Anforderungen an Fahrräder und Fahrradanhänger an den Stand der Technik anzupassen, entsprechende Bestimmungen der StVZO zu konkretisieren und in eine eigene Fahrradausrüstungsverordnung zu übernehmen.
In einer ebenfalls beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung daher aufgefordert, auf Zweiradhersteller und -handel sowie die betroffenen Interessen- und Verbraucherverbände dahingehend einzuwirken, dass Verbesserungen bei der Sicherheitsausstattung von Fahrrädern auch ohne Verordnung vorgenommen werden.
Quelle: Bundesrat - Pressmitteilung vom 13.04.06