FNA : 2035-5
Fassung vom 09.06.2021
Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 389)
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Personalvertretungen im Bundesdienst Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Grundsätze der Zusammenarbeit § 3 Ausschluss abweichender Regelungen § 4 Begriffsbestimmungen § 5 Gruppen von Beschäftigten § 6 Dienststellenaufbau, gemeinsame Dienststellen § 7 Verselbstständigung von Nebenstellen und Dienststellenteilen § 8 Vertretung der Dienststelle § 9 Stellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen § 10 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot § 11 Schweigepflicht § 12 Unfallfürsorge Kapitel 2 Personalrat Abschnitt 1 Wahl und Zusammensetzung des Personalrats § 13 Bildung von Personalräten § 14 Wahlberechtigung § 15 Wählbarkeit § 16 Zahl der Personalratsmitglieder § 17 Sitzverteilung auf die Gruppen § 18 Berücksichtigung der Beschäftigungsarten und Geschlechter § 19 Wahlgrundsätze und Wahlverfahren § 20 Wahlvorschläge § 21 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat § 22 Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung § 23 Bestellung des Wahlvorstands durch die Leiterin oder den Leiter der Dienststelle
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