OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 17.09.2008 (3 O 542/08)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzulehnen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Der beabsichtigten [...]