LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 24.04.2015 (L 4 AS 48/15 B)
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 29. Dezember 2014 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Der Antragsteller, Beschwerdeführer [...]