LSG Thüringen - Beschluss vom 26.01.2015 (L 6 KR 988/13)
Auf den Antrag des Klägers wird die im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 7. Mai 2013 getroffene Entscheidung, dass der Kläger Verfahrenskosten in Höhe von 150,00 EUR an die Staatskasse zu zahlen hat, [...]