LAG Chemnitz - Beschluss vom 05.02.2020 (9 Ta 191/19)
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 22.10.2019 - 13 Ca 1145/19 - wird als unzulässig v e r w o r f e n . 1. Die Beschwerde ist bereits unzulässig. Es kommt nicht darauf an, [...]