LSG Bayern - Urteil vom 20.02.2020 (L 19 R 671/18)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 26.09.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist zwischen den [...]