LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 06.08.2020 (L 10 SF 33/18 EK)
Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Oberlandesgericht Naumburg verwiesen. I. Der Kläger begehrt eine Entschädigung wegen der Dauer eines gerichtlichen [...]