BAG - Urteil vom 03.07.1996 (2 AZR 469/95)
Der Kläger, der Mitglied der IG-Metall ist, begann am 3. Mai 1994 bei der Beklagten eine Tätigkeit als Kranfahrer zu einem Bruttostundenverdienst von 13,80 DM bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 [...]