LG Hildesheim - Beschluss vom 09.09.1987 (5 T 425/87)
Die Klägerin hat Klage gegen die Beklagten auf Räumung und Zahlung rückständiger Miete in Höhe von 2.687,76 DM erhoben. Durch Versäumnisurteil vom 12. August 1987 sind die Beklagten antragsgemäß verurteilt worden. Mit [...]